18.03.2021 Branche

GDV-Forderung: Baustopp in Überschwemmungs­gebieten

Deutschlands Versicherer fordern eine Reform des Baurechts. Die Erkenntnisse aus der Klimaforschung würden darin zu wenig berücksichtigt. Das führe dazu, dass in hochwassergefährdeten Risikogebieten zu viel gebaut werde.

Risiko: Überschwemmungen gefährden nicht nur den Hausrat, sondern das ganze Gebäude. (Foto: © marog-pixcells - stock.adobe.com)
Risiko: Überschwemmungen gefährden nicht nur den Hausrat, sondern das ganze Gebäude.
(Foto: © marog-pixcells - stock.adobe.com)

In Deutschland sind in den vergangenen 20 Jahren rund 2,5 Millionen neue Wohngebäude errichtet worden – 32.000 davon in hochwassergefährdeten Risikogebieten. Der Anteil neuer Gebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten ist dabei im Vergleich zum Gebäudebestand nicht gesunken. Das geht aus Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Obwohl Wetterextreme, wie Überschwemmungen, Starkregen oder Hagel in Deutschland zunehmen, bleiben diese Folgen des Klimawandels bei der Raumordnung und der Bauplanung weitgehend unberücksichtigt. „Die Krisen von heute sind Folgen der Entscheidungen von gestern. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen“, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist unabdingbar.“ Nur so könnten die volkswirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden.

Konkreter Forderungskatalog

 

In ihrem „Positionspapier für eine nachhaltige Baugesetzgebung: „Modernisierung des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ fordert der GDV unter anderem in die Baugesetzgebung das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ aufzunehmen. „Klimaangepasstes Bauen kann jedoch nur dann sinnvoll umgesetzt werden, wenn bei allen Bauvorhaben eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der Naturgefahren und Extremwetterereignisse durchgeführt wird“, so Asmussen. Dazu müsse ein öffentlich zugängliches Geoinformationssystem eingerichtet werden. Denn nur wenn die Gefahren allen Beteiligten bekannt sind, können Planung und Bauausführung klimaangepasst erfolgen.

Die vier wichtigsten Forderungen zur Reform des Baurechts sind:

  • die Anpassung an den Klimawandel als Schutzziel im Bauordnungsrecht zu verankern
  • eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung für Bauwerke in Bezug auf Klimafolgen und Extremwetterereignisse einzuführen
  •  typische und wirksame Schutzmaßnahmen und deren Qualitätsmerkmale technisch zu konkretisieren und zu standardisieren
  • eine nationales Managementsystem für klimawandelbedingte Risiken einzuführen. 


Naturgefahren-Check: Unwet­ter­ge­fahr per Mausklick erken­nen

 

Wichtige Bausteine zur Vermeidung von Schäden durch Wetterextreme sind Aufklärung und Prävention. Aus diesem Grund hat der GDV den „Naturgefahren-Check“ gestartet. Immobilienbesitzer und Mieter erfahren auf der Onlineplattform, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit in ihrem Wohnort verursacht haben. Details zur Gefährdung durch Flusshochwasser liefert darüber hinaus der „Hochwasser-Check“. Diese Tools jedoch können ein zentrales Informationssystem der öffentlichen Hand nicht ersetzen. Asmussen: „Nun ist die Politik am Zug: Wie andere Länder sollte auch Deutschland die vorhandenen Informationen zu Naturgefahren und klimatischen Veränderungen bündeln und der Öffentlichkeit in einem zentralen Online-System zugänglich machen.“

Quelle. Statistisches Bundesamt, GDV
Quelle. Statistisches Bundesamt, GDV

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