13.06.2024 Branche

Kein Provisionsverbot: Versicherer und Vermittler atmen auf

Der EU-Rat folgt dem EU-Parlament bei der Kleinanlegerstrategie. Das bisherige Maklervergütungssystem darf auch künftig genutzt werden.

Honorarvereinbarungen bei Maklerverträgen dürften nach dem Aus für das Provisionsverbot auch in Zukunft nur eine untergeordnete Rolle spielen. (Foto: © thanmano - stock.adobe.com )
Honorarvereinbarungen bei Maklerverträgen dürften nach dem Aus für das Provisionsverbot auch in Zukunft nur eine untergeordnete Rolle spielen.
(Foto: © thanmano - stock.adobe.com )

Der Rat der Europäischen Union hat seine Position für die Schlussverhandlungen über die EU-Regeln für Kleinanleger festgelegt. Das von der deutschen Versicherungswirtschaft befürchtete Provisionsverbot durch die Hintertür ist nun vom Tisch: Versicherungsmaklerinnen und -makler fallen auch künftig nicht unter ein Provisionsverbot. „Wir begrüßen diese Klarstellung ausdrücklich“, sagt Frank Rottenbacher, Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Erhoffte Klarstellung zum Provisionsverbot

 

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Rat eine Formulierung in die politische Diskussion eingebracht, die, so Rottenbacher, deutlich mache, dass Versicherungsmakler nicht von einem Provisionsverbot betroffen wären. „Die Zeichen stehen daher gut, dass sich diese Klarstellung auch im endgültigen Text der Retail Investment Strategy nach den sogenannten Trilog-Verhandlungen wiederfinden wird.“  Neu ist auch der Vorschlag des Rats, dass ein Review der Regelungen zu Provisionen („Inducements“) erst nach fünf Jahren, anstatt wie ursprünglich geplant nach drei Jahren, stattfinden soll. „Auch diesen Vorschlag begrüßen wir“, sagt Rottenbacher.

Branchenverband GDV warnt vor zusätzlicher Bürokratie

 

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lobt die Brüsseler Entscheidung: „Ein erleichterter Kapitalmarktzugang muss mit niedrigschwelligem Zugang zu qualifizierter Beratung einhergehen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind es gewohnt, dass sie diese erhalten können, ohne dafür Honorare zahlen zu müssen. Es ist wichtig und richtig, dass diese Option erhalten bleibt und Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin selbst entscheiden können, wie sie sich beraten lassen wollen”, sagt der stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann. Gleichzeitig warnt der Branchenverband vor zusätzlicher Bürokratie durch umfangreiche Governance-Regeln und Verbraucherinformationen, die keinen adäquaten Nutzen bringen. Schumann: „Um die Ziele der Kleinanlegerstrategie zu erreichen, brauchen wir moderne gestraffte Kundeninformationen, die freie Wahl des Beratungsmodells und Aufsichten, die sicherstellen, dass einzelne schwarze Schafe vom Markt genommen werden.”

Trilog-Verhandlung im Herbst

 

Nachdem EU-Parlament und Rat ihre Positionen nun verabschiedet haben, können die Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen dann voraussichtlich im Herbst beginnen. Erst am Ende dieses sogenannten Trilogs wird der neue Rechtsrahmen für das Angebot und den Vertrieb von Finanzanlageprodukten für Verbraucherinnen und Verbraucher feststehen.


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