07.11.2019 Branche

Verbraucherzentrale: Kritik an Restschuldversicherern

Welcome-Letter rücken wichtige Informationspflichten in den Hintergrund und verzerren angeblich Absicht des Gesetzgebers.

Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt im Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. (Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband)
Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt im Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.
(Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband)

Restschuldversicherer konterkarieren aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg die ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Informationspflichten. Das soll eine Anbieterumfrage des sogenannten Marktwächter-Teams unter 24 Restschuldversicherern ergeben haben. Seit Anfang 2018 sind Restschuldversicherer dazu verpflichtet, Neukunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu belehren und nochmals das Produktinformationsblatt auszuhändigen.

Keiner der von den Anbietern in diesem Zusammenhang verschickten sogenannten Welcome-Letter erfüllt nach Ansicht der Marktwächter in vollem Umfang die gesetzgeberische Absicht, unabhängig vom Kreditvertrag neutral über das Widerrufsrecht zu informieren. Zuvor hatten die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg Anforderungen entwickelt, die die Welcome-Letter unter der Maßgabe der gesetzgeberischen Absicht erfüllen sollten.

„Einige Unternehmen entfremden die Welcome-Letter als Werbemittel. Dabei sollte dieser ausschließlich auf die neuen Informationspflichten hinweisen und dem Neukunden die Widerrufsbelehrung und das Produktinformationsblatt ankündigen“, kritisiert Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg. 18 der 24 untersuchten Welcome-Letter enthalten leistungsbezogene oder werbliche Ausschmückungen, die vom eigentlichen Zweck des Schreibens ablenken können.

Zentrale Botschaft für Verbraucher nicht immer vorhanden

 

Gerade einmal 15 der 24 untersuchten Welcome-Letter weisen darauf hin, dass der Widerruf der Restschuldversicherung keine Auswirkung auf den Kreditvertrag hat. Lediglich sechs der untersuchten Welcome-Letter informieren darüber, dass eine rechtliche Verpflichtung zur erneuten Übersendung der Widerrufsbelehrung und des Produktinformationsblattes besteht. Nur fünf benennen den Beginn der Widerrufsfrist für die Restschuldversicherung richtig und vollständig. In zwei Welcome-Lettern befindet sich ein Hinweis darauf, dass im Falle eines Widerrufes der Restschuldversicherung der Versicherungsschutz verloren geht.

Für Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt im Verbraucherzentrale Bundesverband, zeigt das Ergebnis, dass die ohnehin halbherzige Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Restschuldversicherungen per erneuter Widerrufsbelehrung nur unzureichend umgesetzt wird. „Die Bundesregierung muss endlich Nägel mit Köpfen machen!“, sagt sie. „Um Fehlberatungen bei Restschuldversicherungen insgesamt zu unterbinden, muss neben einem Provisionsdeckel der Verkauf zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden.

 

Marktwächer Finanzen

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.


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