2,5 Milliarden: Krankenkassen machen Rekord-Minus
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihr Defizit im vergangenen Jahr deutlich ausgeweitet. Ursache sind neben den Ausgaben für die Corona-Pandemie auch kostspielige Reformen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben geht bei den gesetzlichen Krankenkassen immer weiter auseinander. Vorläufigen Zahlen zufolge hat sich das Defizit 2020 gegenüber dem Vorjahr um rund eine Milliarde auf 2,5 Milliarden Euro ausgeweitet, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.). Davon entfielen auf die Ersatzkassen rund 1,1 Milliarden und auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen rund eine Milliarde Euro. Innungskrankrankenkassen und Knappschaft lagen mit 250 bzw. rund 140 Millionen Euro im Minus.
Kostenträchtige Reformen
Die roten Zahlen sind einerseits Folge der Corona-Pandemie. Nachdem die Kassen wegen verschobener Operationen und leerer Arztpraxen im ersten Halbjahr noch Überschüsse verbuchen konnten, kam es in der zweiten Jahreshälfte zu Nachholeffekten. Außerdem schlugen die Behandlungskosten von COVID-19 zu Buche. Zu einem erheblichen Teil geht das Defizit aber auf Reformen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zurück. Die durch dreizehn Gesetze und Vorlagen ausgelöste Kostensteigerung beziffern die Kassen zwischen 2019 bis 2022 auf rund 33 Milliarden Euro – „ohne Corona“, wie es ausdrücklich heißt. Rechnerisch steigen die Belastungen dadurch um 8,2 Milliarden Euro im Jahr, das sind 3,4 Prozent der Leistungsausgaben. Als größte Kostentreiber gelten die Gesetze zur Pflegepersonalstärkung und für einen besseren Terminservice.
Abbau von Rücklagen
Außerdem zwingt das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) die Krankenkassen zum stufenweisen Abbau von Rücklagen über günstige, aber nicht ausgabendeckende Zusatzbeiträge. Seit Anfang 2020 müssen Kassen Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen, wenn ihre Rücklagen eine Monatsausgabe überschreiten. Das Abschmelzen der Rücklagen soll Verwerfungen durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) korrigieren. Seit 1. Januar 2021 gilt ein neuer interner Finanzausgleich.
Höhere Zusatzbeiträge drohen
Der von den Kassen im Schnitt verlangte Zusatzbeitrag betrug 2020 wie im Vorjahr 1,0 Prozent. Damit lag er noch unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent, den das Bundesgesundheitsministerium als kostendeckende Richtgröße für 2020 festgelegt hatte. Dieser beträgt aktuell 1,3 Prozent. Gesetzlich Versicherte müssen sich nun darauf einstellen, dass der Zusatzbeitrag bei vielen Kassen steigt. „Der Finanzdruck auf die Kassen bleibt weiterhin hoch, die Rücklagen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein", sagte die Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, der F.A.Z. Es bestehe das Risiko, dass sich die Zusatzbeiträge für das kommende Jahr nahezu verdoppeln.