Wegen Dieselskandal: Kanzlei verklagt Mecklenburgische Versicherung
Weil der Rechtsschutzversicherer Deckungszusagen für Mandanten verweigert, geht eine Anwaltskanzlei in die Vollen und verklagt das Unternehmen wegen Betrugs.
Verursacht der nächste Diesel-Abgasskandal gleich auch einen waschechten Versicherungsskandal? Im aktuellen Streit zwischen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr und der Mecklenburgischen Versicherung mangelt es jedenfalls nicht an Brisanz. Aus Sicht der Anwälte verweigert der Rechtsschutzversicherer in betrügerischer Absicht die Übernahme von Verfahrenskosten im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA).
Streit um Erfolgsaussichten eskaliert
Hintergrund: Die Versicherung lehnt die Deckung von Kosten mit der Begründung ab, es bestünden keine Erfolgsaussichten. Dr. Stoll & Sauer hatte jedoch bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile gegen FCA erstritten und ging daraufhin in die Offensive. Am 6. Dezember 2021 stellte die Kanzlei Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Versicherer. Im Fiat-Skandal, der vor allem die Wohnmobilbranche trifft, bestünden nach Auffassung der Anwälte für Verbraucher beste Chancen auf Schadensersatz.
Man kennt sich aus mit der Materie. Die Inhaber der Kanzlei haben bereits den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vertreten. Nun vertritt die Kanzlei Kunden von Fiat Chrysler (FCA/jetzt Stellantis). Es geht um manipulierte Abgasreinigungsanlagen bei großen Wohnmobilen der Marke Fiat und Iveco. Die werksseitig manipulierten Anlagen schalteten sich nach offenbar nach 22 Minuten automatisch aus. Gutachten durch die Deutsche Umwelthilfe und dem Kraftfahrt-Bundesamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigen die Vorwürfe. Geschädigte müssten aufgrund der Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen, so Stoll & Sauer. Es drohten Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen.
BaFin soll dem Versicherer Druck machen
Entgegen der Auffassung des Rechtsschutzversicherers spricht die Anwaltskanzlei inzwischen von einer „erdrückenden Beweislast gegen den Wohnmobil-Hersteller“. Weit über 1000 Klagen habe die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. „Wer auf Idee kommt, Klagen hätten vor diesem Hintergrund keine Aussichten auf Erfolg, der argumentiert unseriös“, schreibt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll. Der Vorwurf: Der Rechtschutzversicherer wolle Kosten zu Lasten der Versicherer einsparen. Dabei handele es sich laut Stoll um ein „grob rechtswidriges Vorgehen, das planmäßig erfolgt“. Grund für Verbraucherkanzlei sich zusätzlich zur Klage auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu wenden – mit der Bitte, Ermittlungen gegen die Mecklenburgische einzuleiten.