Exklusiv 04.04.2022 Recht | Ratgeber

Wie man E-Mobilität richtig versichert

E-Autos sind weiter auf dem Vormarsch. Bei Bestands- wie Neukunden müssen Makler in Sachen Kfz-Versicherung auf einige Dinge gesondert achten. Orientierung liefert ein Ratgeber-Beitrag der Deutschen-Makler-Akademie – exklusiv für VP-Online.

Im ersten Quartal 2022 lag die Anzahl der Ladestationen in Deutschland bei rund 28.100. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es etwa 22.000. (Foto: AKrebs60/Pixabay)
Im ersten Quartal 2022 lag die Anzahl der Ladestationen in Deutschland bei rund 28.100. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es etwa 22.000.
(Foto: AKrebs60/Pixabay)

Über eine halbe Million Autos mit Elektroantrieb sind in Deutschland zugelassen und ihre Zahl wird von Jahr zu Jahr größer. Damit dieser Anstieg problemlos bewältigt werden kann, muss die Infrastruktur nach und nach verbessert werden. Das erfordert vor allem mehr Ladestationen und einen Ausbau des Energienetzes. Das Thema E-Mobilität hat in Deutschland einen etwas mühsamen Weg hinter sich, kommt nun aber so langsam in der gesamten Gesellschaft an. Es ist nicht mehr nur hipp und für Besserverdiener möglich, sich mit einem E-Auto oder einem Hybrid-Auto zu schmücken, sondern quasi für jedermann.

Makler sollten sich weiterbilden

 

Diese Entwicklung geht auch an der Versicherungsbranche und den Maklern nicht vorbei. Um Kunden im Bereich E-Mobilität optimal versichern zu können, ist schon jetzt ein breites Wissen rund um das Thema unabdingbar. „Übliche Kaskotarife für Verbrenner sind nicht automatisch für Stromer geeignet. Sie nur stumpf abzuspulen, reicht hier nicht“, sagt Nils Keller, Prokurist und Produktmanager der Deutschen-Makler-Akademie (DMA). Der Anbieter hat hierzu verschiedene Weiterbildungen in Programm, bei denen das Thema im Fokus steht. Einen umfassenden Überblick über die Thematik E-Mobilität erhält man z.B. seit diesem Jahr innerhalb des Lehrgangs „Experte Mobilität & Kfz (DMA)“.

Tarife vor allem auf den Akku-Schutz prüfen

 

Das Herz eines Elektroautos ist der Akku. Nicht in allen Tarifen ist er als Zubehör mitversichert. Und selbst wenn, sind oftmals nur Defekte im Rahmen eines Unfalls oder Brandes inkludiert. Schäden, die sich aufgrund einer plötzlichen Entladung oder einer Fehlbedienung entwickeln, werden in standardisierten Bedingungen in der Regel nicht genannt. Versicherbar sind sie im Rahmen von Allgefahrendeckungen, die meist auch Konstruktionsfehler oder Materialmängel umfassen. „Wer für seinen defekten Akku den kompletten Neuwert bekommen will, muss ganz genau hinschauen. Die meisten Tarife sehen Abzüge für den Gebrauch gleich ab dem Tag der ersten Zulassung vor. Manche erst nach mehreren Jahren“, erklärt Keller. Falls der Akku geleast oder gemietet ist und der Hersteller des Fahrzeuges das Risiko trägt, kann der Akku in manchen Tarifen ausgeschlossen werden. Besonderheiten gibt es auch beim Schutzbrief. Dieser Zusatzbaustein innerhalb der Fahrzeugversicherung hilft schnell und unproblematisch bei einer Panne. Die Entladung des Akkus sollte hier aber unbedingt als Panne definiert werden. Denn nur so werden im Fall der Fälle die Abschleppkosten bis zur nächsten Ladesäule übernommen.

Klaus Liebig, Geschäftsführer der vfm Gruppe, einem Maklerverbund und Förderer der DMA, weiß aus der Beratungspraxis: „Zwar sind Cyberangriffe auf Autos noch selten und das Risiko daraus resultierender Unfälle auf den ersten Blick überschaubar. Doch ist gerade die moderne Technik von ‚Außen’ angreifbar. Wer diese größer werdende Gefahr absichern möchte, der findet Möglichkeiten. Erste Versicherer haben entsprechende Pakete geschnürt und passen sich den digitalen Entwicklungen an.“

Auf Entschädigungsgrenzen und Zubehör achten

 

Analoge Risiken sind deswegen aber nicht aus der Welt. Hierzulande werden pro Jahr mehrere Hunderttausend Schäden durch Tierbisse an die Versicherer gemeldet. So knabbern Marder im Motorraum gerne an Schläuchen oder Leitungen. Wenn das Auto anschließend gestartet wird, kann es infolge eines Kurzschlusses zum Defekt hochsensibler Bauteile kommen. Der Austausch kann gerade bei Elektroautos schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen. Das ist umso ärgerlicher, wenn ein solcher Folgeschaden nur unzureichend abgedeckt ist. Im besten Fall wird daher ein Tarif mit möglichst hohen Entschädigungsgrenzen oder sogar unbegrenzten Summen gewählt. Auch auf Zubehör abseits des Wagen, wie Ladekabel, Ladekarte oder Wallbox, sollte geachtet werden. Gerade die Wallbox könnte je nach Tarif und Produkt entweder über eine Hausrat-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherung abgedeckt werden. Um nicht unnötig doppelt versichert zu sein und womöglich zu hohe Beiträge zu zahlen, lohnt ein Blick in die Details der Verträge, so die DMA-Experten.

Nachlässe nutzen

 

Manche Versicherer bieten große Nachlässe und haben für E-Autos eigene Willkommenstarife im Portfolio. Sascha Hartmann, Mitglied des Fachkreises Komposit der DMA, sagt dazu: „Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Deckung zu wählen, die allumfassend ist. Dennoch muss der Schutz bezahlbar sein. Halter von Elektrofahrzeugen oder solche, die es werden wollen, sollten verschiedene Produkte vergleichen. Um keine falschen Kompromisse in Sachen Leistung zu machen, sollten sich Verbraucher vor Abschluss gut informieren – egal ob über das Internet oder über eine persönliche Beratung bei einem Versicherungsexperten.“

Trotz aller Begeisterung: Solange der Strom für die Fahrzeuge nicht vollständig regenerativ hergestellt oder auch der Produktzyklus der Akkus nicht vollständig klimaneutral ist, bleibt auch bei dieser neuen Form der Mobilität die Klimabilanz negativ.


Weitere Artikel

Listing

25.09.2024 Recht | Ratgeber

Quishing: Experten warnen vor neuer Betrugsmasche

Sie sehen aus wie normale QR-Codes, doch es steckt Betrug hinter den kleinen Quadraten, klären IT-Experten des Versicherers Arag über das sogenannte „Quishing“ auf. Kriminelle nutzen die falschen Codes, um an persönliche Daten und sogar Geld ihrer Opfer zu gelangen. Wie die neue Betrugsmasche funktioniert, woran man sie erkennt und wie man sich schützen kann – die Tipps der Arag-Fachleute.

> weiterlesen
Listing

28.10.2022 Recht | Ratgeber

BdV zur Hausratversicherung: Stehlgutliste ist unverzichtbar

Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten empfehlen dringend eine Dokumentation von Hab und Gut. Auch sollten Versicherungssummen regelmäßig angepasst werden.

> weiterlesen
Listing

12.10.2022 Recht | Ratgeber

Inflation: Was Versicherte nicht tun sollten

Der Bund der Versicherten ist dafür bekannt, dass er viele Produkte der Assekuranz für überflüssig oder ungeeignet hält. Doch bei den wirklich wichtigen Absicherungen wie Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit warnen die Verbraucher­schützer nun eindringlich vor Kündigungen im Zuge der aktuellen Krise.

> weiterlesen