Kein Schadenersatz: Erleichterung bei der Signal Iduna
Im Prozess um eine Milliardenforderung des Immobilienunternehmens Jagdfeld geht die Signal Iduna vor dem Oberlandesgericht Hamm als Sieger hervor. Für die drastischen Vorwürfe, unter anderem einer Rufmordkampagne, sahen die Richter keine Beweise.
Es hätte teuer werden können, sehr teuer: Unter anderem eine Milliarde Euro Schadenersatz wollte Immobilienunternehmer und Adlon-Gründer Anno August Jagdfeld von der Signal Iduna Gruppe haben. Darüber hinaus verlangte der Kläger ein Schmerzensgeld von mindestens 100.000 Euro. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verneinte nun diese Ansprüche im Berufungsprozess (Az. I-8 U 73/20).
Ständiger Streit wegen Adlon-Fonds
Die Vorgeschichte: Jagdfeld, Chef der Deutschen Immobilien Gruppe, hatte für den Wiederaufbau des Berliner Luxushotels Adlon einen Fonds aufgelegt, an dem sich die Dortmunder Versicherung mit fünf Millionen Euro beteiligte. Später kam es jedoch zu Unstimmigkeiten, so berichtet es zumindest die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Im Streit ging es unter anderem um angeblich zu geringe Ausschüttungen des Fonds. Es gründete sich eine Anlegerschutzgemeinschaft, deren Sprecher Jagdfeld fortan öffentlich gravierende Vorwürfe machte und ihn später auch wegen Untreue anzeigte. Auch ein Anleger des Fonds, der sich seit Jahren dafür einsetzt, mehr Transparenz in die Geschäftspraktiken des Adlon-Fonds zu bringen, hat mit Jagdfeld Ärger.
Drastische Vorwürfe gegen die Signal Iduna
Der Signal Iduna warf Jagdfeld eine „beispiellose Rufmordkampagne“ gegen sich und seine Familie vor. Die Versicherung habe über ihn und seine Firmengruppe unwahre und kreditschädigende Behauptungen verbreitet. Dies habe zu einem vorübergehenden Einbruch des Kurses der Fondsanteile am Hotel Adlon und zu „Reputations- und Vermögensschäden der Mitglieder der Familie Jagdfeld und deren Unternehmen“ geführt. Jagdfeld kreidete der Signal Iduna außerdem an, über die Anlegerschutzgemeinschaft, eine Kampagne gegen ihn gesteuert zu haben so die Darstellung der „SZ“.
Keine Verfahrensfehler und keine Beweise für Rufmordkampagne
Harte Vorwürfe, die die Richter in Hamm aber nicht beeindruckten. Der 8. Zivilsenat bestätigte das klageabweisende Urteil der Vorinstanz. Jagdfeld hat demnach keine Ansprüche. Die von ihm behauptete Rufmordkampagne sei nicht bewiesen, teilte das OLG mit. Es habe zudem keine Verfahrensfehler bei der Feststellung von möglichen Beweisen in der ersten Instanz gegeben. Auch sei der Versicherung nicht vorzuwerfen, dass sie Jagdfeld seinerzeit bei der Staatsanwaltschaft angezeigt habe. Für ein etwaiges schädigendes Verhalten des Rechtsanwalts der Anlegerschutzgemeinschaft sei die Signal Iduna nicht verantwortlich. Das OLG ließ auch eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu
Ein Sprecher der Signal Iduna bezeichnete das Urteil laut „SZ“ als „schmetternde Niederlage für Herrn Jagdfeld“. Die Nichtzulassung der Revision vor dem BGH unterstreiche die Haltlosigkeit der Vorwürfe. Niemand aus Reihen des Versicherers habe sich „jemals negativ über Herrn Jagdfeld geäußert“.
Immobilienunternehmer glaubt noch an Erfolg vor dem BGH
Jagdfeld-Sprecher Dr. Christian Plöger verwies laut weiterer Medienberichte darauf, dass nach der mündlichen Verhandlung mit dem Ergebnis zu rechnen gewesen sei. Aufgesteckt werde nun aber nicht. „Da die Begründung des Senats in einigen zentralen Punkten von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht, wird Anno August Jagdfeld Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen. Derartig große Verfahren werden, wie die Klage von Leo Kirch gegen die Deutsche Bank gezeigt hat, erst vom BGH entschieden.“ Man sei zuversichtlich, die Klage gegen die Signal Iduna doch noch zu gewinnen. Das scheint allerdings kein realistisches Unterfangen, da Jagdfeld und der von ihm geführte Adlon-Fonds gegen die Entscheidung nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben können. Die Erfolgsaussichten dafür gelten allgemein als sehr gering.