Adventszeit = Brandzeit: Was Versicherte tun können
In der Advents- und Weihnachtszeit steigt das Brandrisiko. Versicherer müssen mehr Schäden regulieren als sonst. Für Versicherte gibt es einfache Verhaltensregeln, der Versicherungsschutz sollte aber lückenlos sein.
In der Advents- und Weihnachtszeit kommt es vermehrt zu Wohnungsbränden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft registrierten die Versicherer in der Advents- und Weihnachtszeit 2019 mit 29.000 Bränden etwa 9000 mehr als in einem Vergleichsmonat im Frühjahr oder Herbst. Pro Feuer entstand ein Schaden von durchschnittlich rund 3.556 Euro. Insgesamt lag der Schadenmehraufwand zur Adventszeit bei rund 32 Millionen Euro. So sind häufige Brandursachen in Flammen aufgegangene Adventskränze oder Weihnachtsbäume. Zum Jahreswechsel ebenso brandgefährlich: querfliegende Silvesterraketen und unachtsam gezündete Feuerwerkskörper. Insgesamt leisteten die deutschen Versicherer für etwa 350.000 Feuerschäden im gesamten Jahr 2019 über 1,5 Milliarden Euro.
Wie Brände in der Weihnachtszeit vermieden werden können
Mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen lassen sich laut GDV Feuer jedoch vermeiden: Der Weihnachtsbaum sollte erst kurz vor dem Fest gekauft werden, damit er nicht trocken und dadurch leicht brennbar ist. Regelmäßiges Gießen verhindert das Austrocknen des Baumes. Der Baum sollte nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen wie den Vorhängen aufgestellt werden. Am besten verzichtet man auf leicht entflammbares Material am Baum, wie beispielsweise Strohsterne. Die Kerzen am Weihnachtsbaum sollten nie unbeaufsichtigt angezündet und Kinder und Haustiere immer im Auge behalten werden. Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten in jedem Raum einer Wohnung oder eines Hauses Rauchmelder eingebaut werden. Beim Kauf sollte ein qualitativ hochwertiger Rauchmelder mit Qualitätssiegel gewählt werden.
Drei wichtige Versicherungspolicen
Wie der Verband weist auch die uniVersa Versicherung darauf hin, dass drei Policen wichtig sind, um gegen finanzielle Schäden geschützt zu sein: Die Privathaftpflichtversicherung leistet, falls ein Dritter durch das Feuer geschädigt wird und kommt für den entstandenen Personen- und Sachschaden auf. Mieter sollten darauf achten, dass auch gemietete Sachen, etwa die Einbauküche, Böden und Sanitäranlagen mitversichert sind, so Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Für den Brandschaden am eigenen Mobiliar und Hausrat kommt die Hausratversicherung auf. Der Gebäudeschaden ist über die Wohngebäudefeuerversicherung gedeckt. Bei beiden Policen sollte grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein. Sonst ist der Versicherer berechtigt, falls beispielsweise vergessen wurde, die Herdplatte oder Kerze auszumachen, die Schadenzahlung anteilig zu kürzen oder in besonders schweren Fällen komplett zu verweigern. In regelmäßigen Abständen sollte zudem geprüft werden, ob die Versicherungssumme noch dem Wert des Hausrates und Gebäudes entspricht. Auch hier kann es sonst zu einer gefährlichen Unterversicherung und Kürzung kommen, so Bösl.