Die richtigen Versicherungen für die Grillsaison
Gefährliches Outdoor-Vergnügen – Unfälle beim Grillen können schlimmen Folgen haben. Meint zumindest der Bund der Versicherten und nennt die wichtigsten Policen für Brutzelfans.
Alle Jahre wieder gilt: Frühjahrszeit ist Grillzeit – auch wenn die kulinarische Open-Air Saison Corona-bedingt wohl erst im Sommer wieder richtig losgeht. Doch das Hantieren mit Grillanzünder, heißen Kohlen und womöglich noch alkoholischem Beiwerk birgt hohe Risiken. Einmal kurz nicht aufgepasst und eine Stichflamme verursacht verheerende Schäden. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, mit welchen Policen man sich schützen sollte.
Größtes Risiko durch private Haftung
An oberster Stelle steht laut BdV die Privathaftpflichtversicherung. Sie greift, wenn der Grillmeister einem seiner Gäste versehentlich einen Schaden zufügt – etwa, weil dieser sich schwer verbrennt. „Hier lohnt sich eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Denn sollten Sie beim Grillfest tatsächlich eine Person schwer verletzen, können schnell höhere Beträge zusammenkommen“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.
Für den Worst-Case kann laut BdV sogar eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Wobei das Risiko des Grillens hier kaum ein Hauptmotiv für den Abschluss sein dürfte. Sie springt ein, wenn eine Verletzung so schwer ausfällt, dass der Betroffene zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Eine private Unfallversicherung wiederum schützt vor finanziellen Risiken, die von der Krankenversicherung nicht abgedeckt sind – etwa wenn das Grill-Unfallopfer invalide wird und sein Haus umgebaut oder eine Haushaltshilfe benötigt wird. „Die Invaliditätsgrundsumme sollte eine ausreichende Summe aufweisen, mindestens aber 100.000 Euro betragen. Die Progression sollte zwischen 225 und 350 Prozent liegen“, empfiehlt Boss. Ins Grillschutz-Portfolio gehört laut BdV außerdem die Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt bei Brandschäden die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus. Schäden am Inventar wie verbrannte Gartenmöbel sind indes über die Hausratversicherung abgesichert.
Schäden sofort melden
Ferner weist der BdV darauf hin, dass die Schäden „unverzüglich und ausführlich“ dem Versicherer gemeldet werden müssen. Dieser werde im Anschluss die Geschädigten kontaktieren und mit Unterstützung von Brandermittlern und Gutachtern versuchen, die Schuldfrage zu klären.