Nachbessern mit privater Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung steht weiter unter Druck. Nach einer von den VGH Versicherungen beauftragten Umfrage ist der Anteil derer, die privat vorsorgen, aber weiterhin gering. Dabei gibt es sogar Produkte mit staatlicher Förderung.
Laut einer aktuellen, repräsentativen Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland im Auftrag der VGH Versicherungen und anderer öffentlicher Versicherer besitzen weniger als 30 Prozent der Deutschen eine zusätzliche private Pflegeversicherung. Eine Zahl, die Anlass zur Sorge gibt, denn im Vergleich zum Jahr 2000 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2030 mehr als verdoppeln. Das hat das Statistische Bundesamt errechnet. Weil gleichzeitig die Kosten explodieren, kann die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegeaufwendungen übernehmen. Deshalb bleiben Betroffene und ihre Angehörigen meist auf einem Eigenanteil von mehr als 50 Prozent sitzen.
Ohne private Pflegeversicherung geht es nicht
Immer mehr Pflegebedürftige möchten nicht in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung, sondern in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Ob von den eigenen Angehörigen oder von ambulanten Pflegekräften: Die Pflegekosten sind sehr hoch und können meist nicht allein von den Betroffenen getragen werden. Auch ein Pflegeplatz in einer professionellen Einrichtung kostet viel: im Schnitt mehr als 2000 Euro pro Monat. VGH-Experte Gerd Langer empfiehlt deshalb, über eine Pflegezusatzversicherung – oft auch private Pflegeversicherung genannt – nachzudenken, die im Fall der Fälle einen Teil der Kosten übernimmt.
Individuelle Lösungen je nach Lebenssituationen
Wer vorsorgen will, hat die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten der privaten Pflegeversicherung. Die Pflegetagegeld-Versicherung garantiert ein vorab festgelegtes Tagegeld, das dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Eine günstige Alternative ist der staatlich geförderte Pflege-Bahr. Auch bei dieser Art der Versicherung erhält der Pflegebedürftige monatlich ein vereinbartes Tagegeld (100 Prozent in Pflegegrad 5, 40 Prozent in Pflegegrad 4, 30 Prozent in Pflegegrad 3, 20 Prozent in Pflegegrad 2, 10 Prozent in Pflegegrad 1). Vom Staat wird diese Absicherung mit 60 Euro im Jahr bei einem Mindestbeitrag von monatlich 15 Euro gefördert.
Nicht nur die finanzielle Vorsorge ist wichtig. Wenn ein Unfall oder eine schwere Erkrankung es unmöglich macht, selbst zu bestimmen, was mit einem passiert oder wie die Pflege organisiert wird, braucht es eine Patientenverfügung. Sie sollte unabhängig vom Alter stets aktuell sein, da sie im Zweifelsfall regelt, wer die Verantwortung im Interesse des zu Pflegenden übernimmt. Eine solche Verfügung besitzt laut der YouGov-Umfrage jedoch nur knapp jeder siebte Befragte im Alter zwischen 18 und 44 Jahren, im Alter zwischen 45 und 54 Jahren jeder vierte und ab 55 Jahren knapp jeder zweite Befragte.