24.02.2021 Recht | Ratgeber

Neues Versicherungsjahr: Was bei E-Scootern zu beachten ist

E-Scooter-Fahrer brauchen zum 1. März einen neuen Versicherungsaufkleber. Die elektrischen Roller haben sich im Verkehrsgeschehen etabliert, dennoch gab es 2020 viele Unfälle.

Laut Zulassungsverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sind Helme bislang keine Pflicht. Im Sinne der Sicherheit ist das aber unbedingt geboten. (Foto: DEVK)
Laut Zulassungsverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sind Helme bislang keine Pflicht. Im Sinne der Sicherheit ist das aber unbedingt geboten.
(Foto: DEVK)

Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für alle Fahrer von Mopeds und Elektrokleinstfahrzeugen. Dazu zählen auch E-Scooter. Seit fast zwei Jahren sind sie nun auf deutschen Straßen erlaubt. Die anfänglichen Diskussionen über die Sicherheit der neuen Fahrzeuge ist inzwischen weitgehend abgeklungen. Laut ADAC registrierte die Polizei 2020 allerdings mehr als 1500 Unfälle mit den beliebten Rollern, bei denen es Tote oder Verletzte gab. Die Zahlen seien jedoch nur bedingt aussagekräftig, da wegen der Corona-Pandemie die Anbieter von Leihrollern ihren Betrieb zwischenzeitlich einschränkten oder ganz aussetzten. Außerdem wurden die Zahlen erstmalig erhoben.

Fahren schon ab 14, leihen erst ab 18 Jahren

Zumindest finanziellen Schutz bei Unfällen bietet eine Haftpflichtversicherung. Sie ist für alle E-Scooter Pflicht. Eine Teilkaskoversicherung kann optional abgeschlossen werden, um weitere Schäden abzusichern. Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter anbringen, sondern nur einen gut sichtbaren Versicherungsaufkleber. Er gilt bis Ende Februar 2022, dann wird ein neuer Sticker fällig.

Neben der Versicherungspflicht gelten noch weitere Regeln: Jugendliche dürfen etwa schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten Besitz befindet. Das Leihen der praktischen Flitzer ist jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt – so steht es in den Nutzungsbedingungen der meisten Verleihfirmen. Einen Führerschein brauchen Fahrer dabei nicht. Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt. Besetzt sein dürfen sie dabei nur von einer Person. 


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