18.07.2022 Recht | Ratgeber

Starkregen: Was im Schadenfall zu tun ist

Die Schäden nach der Flut im Juli 2021 sind längst noch nicht alle behoben. Viele Betroffene kämpfen weiter mit ihrer Versicherung. Wie man sich im Fall der Fälle bei einem durch Starkregen verursachten Schaden verhält, erklärt der Bund der Versicherten.

Starkregenereignisse nehmen im Zuge des Klimawandels immer mehr zu. (Foto: © Animaflora PicsStock - stock.adobe.com)
Starkregenereignisse nehmen im Zuge des Klimawandels immer mehr zu.
(Foto: © Animaflora PicsStock - stock.adobe.com)

Bisher ist im Sommer 2022 eine Naturkatastrophe wie im Vorjahr im Ahrtal ausgeblieben. Momentan herrscht in Deutschland Dürre. Doch auch in diesem Sommer könnten wieder Starkregen und Überschwemmungen dazu führen, dass Böden überflutet werden und Wassermassen in Häuser eindringen. Darauf weist der Verbraucherverein Bund der Versicherten (BdV) hin, der aus seiner Sicht Betroffenen erklärt, was im Schadenfall zu beachten ist, um möglichst keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen.

Ohne Elementarschadenversicherung geht nichts

 

Voraussetzung ist zunächst eine Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Wohngebäude- und Hausratversicherung besteht. Eine solche hat allerdings nur knapp die Hälfe aller Hauseigentümer. Für diesen Kreis gilt laut BdV, dass ein Unwetterschaden unverzüglich, also schnellstmöglich, der Versicherung gemeldet werden muss. Dies sollte schriftlich erfolgen, die Praxis zeigt aber, dass es empfehlenswert ist, sich zuerst telefonisch an die zuständige Schadenabteilung des Versicherers zu wenden. „Notieren Sie sich dann noch für weiteren Schriftverkehr die Schadennummer und den Namen der Person, mit der Sie gesprochen haben“, sagt die neue BdV-Vorständin Bianca Boss.

Wichtige Absprachen und Dokumentation

 

Das Schadenbild ist so lange unverändert zu lassen, bis der Versicherer den Betroffenen erlaubt, es (etwa durch Aufräumarbeiten)  zu verändern, so der Interessenverein. Das ist wichtig, weil der Versicherer ein Recht hat, sich ein Bild von dem Schaden zu machen. Mit Fotos sollten die Schäden am Gebäude und am Hausrat dokumentiert und eine genaue Aufstellung der beschädigten und zerstörten Gegenstände erstellt werden. Auch Zeugen können hilfreich sein. Falls Betroffene Schäden vor der Erstellung des Gutachtens durch die Versicherung beheben müssen, weil das Haus sonst unbewohnbar wäre, sollte das mit dem Versicherer abgesprochen werden. Dokumentiert werden muss außerdem, wie die Schäden behoben werden. Entsprechende Rechnungen von Handwerkerfirmen müssen dringend aufbewahrt werden, rät der BdV. Sofern man beschädigte Teile entsorgen will, gilt das Gleiche.

Wer bezahlt den Sachverständigen?

 

Wollen Versicherungsnehmer eigene Sachverständige zur Begutachtung des Schadens hinzuziehen, müssen sie die Kosten dafür grundsätzlich selbst übernehmen. „Das ist wichtig zu wissen, denn die Versicherung trägt generell nur die Kosten für von ihr beauftragte Sachverständige“, so Boss. Außerdem können Versicherungsnehmer verlangen bzw. mit dem Versicherer vereinbaren, dass ein Sachverständigenverfahren eingeleitet wird, um die Höhe des Schadens festzustellen. Auch dann trägt jede Partei die Kosten für Sachverständige selbst, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Schadenminderungspflicht beachten

 

Wichtig, so der BdV: Versicherungsnehmer haben eine Schadenminderungspflicht. Sie müssen also Notmaßnahmen ergreifen, um eine Vergrößerung des Schadens und weitere Schäden abzuwenden. Dies bedeutet, dass beispielsweise zerbrochene Fenster abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden müssen, damit der Schaden nicht größer wird. „Ihr Leben müssen Sie jedoch nicht gefährden und selber versuchen, das Loch im Dach bei Windstärke neun zu schließen“, sagt Boss.


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