09.09.2019 Recht | Ratgeber

Was bei Bankschließ­fächern zu beachten ist

Versicherungsschutz hat nur, wer nachweisen kann, welche Wertgegenstände sich im Fach befunden haben.

Bankschließfächer sind nicht automatisch versichert. Eine Hausratversicherung kann sinnvoll sein. (Foto: Klarinette71/Pixabay)
Bankschließfächer sind nicht automatisch versichert. Eine Hausratversicherung kann sinnvoll sein.
(Foto: Klarinette71/Pixabay)

Ob Gold, Schmuck oder wichtige Dokumente – diese Dinge sollen sicher aufbewahrt werden. Wem die eigene Wohnung nicht als geeigneter Ort erscheint, der kann ein Bankschließfach mieten.

Wo kann man Bankschließfächer mieten?
Die erste Anlaufstelle ist meist die Bank, bei der der Interessent auch sonst Kunde ist. Aber nicht alle Banken bieten diesen Service an. Postbankkunden müssen sich zum Beispiel bei anderen Anbietern umsehen. Viele Banken bieten ihre Schließfächer auch ausschließlich den eigenen Kunden an. Andere verlangen einen saftigen Aufpreis auf die Miete, wenn man nicht auch ein Konto bei der Bank hat.

Was kostet ein Bankschließfach?
Die Miete für ein Fach hängt in der Regel von der Größe ab. Die preiswertesten Angebote liegen derzeit bei unter 30 Euro pro Jahr. In diese Schließfächer passt dann allerdings gerade mal ein Aktenkoffer. Wer mehr Platz im Safe braucht, muss auch mehr dafür bezahlen: Geräumige Schließfächer, zum Beispiel um wertvolle Kunstgegenstände zu lagern, kosten oft mehrere hundert Euro pro Jahr.

Ist der Inhalt dann versichert?                                                                                                                                                                      Bei Vertragsabschluss sollte unbedingt geprüft werden, ob eine Versicherung des Schließfachs etwa gegen Raub oder Feuer im Mietpreis enthalten ist. Bei einigen Banken kostet die Versicherung extra. Und nicht bei allen Banken umfasst die Versicherung auch Schaden durch Blitzschlag, Explosion oder Rauch. Da sich der Schutz von Bank zu Bank stark unterscheidet, raten Experten zu einem wachsamen Auge beim Vertragsabschluss. Die Kunden müssen die Versicherung übrigens nicht unbedingt über das Kreditinstitut abschließen. Es gibt Hausratversicherer, die auch Wertsachen in Bankschließfächern mit einbeziehen.

Wann zahlt die Versicherung?
In jedem Fall zahlt die Versicherung nur, wenn der Besitzer des Bankschließfachs nachweisen kann, welche Wertgegenstände sich im Fach befunden haben. Dafür eignen sich eine Inventarliste und Kaufbelege. Bei Erbstücken sollten zur Sicherheit Fotos gemacht werden. Wer in einem Schließfach nur Dokumente aufbewahren will, sollte überlegen, ob eine Versicherung überhaupt notwendig ist. Denn einen immateriellen Schaden kann auch sie nicht ersetzen.

Wer haftet bei Einbruch?
Bei einer Verletzung von Obhuts- und Aufklärungspflichten sowie unzureichenden Sicherungsmaßnahmen des Tresorraums haftet das Geldinstitut.

Praxis-Tipp
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Bargeld nicht ins Schließfach gehört. Auch wenn die Bank das Geld versichert, ist die genaue Summe im Schadensfall nur schwer nachzuweisen.


Weitere Artikel

Listing

25.09.2024 Recht | Ratgeber

Quishing: Experten warnen vor neuer Betrugsmasche

Sie sehen aus wie normale QR-Codes, doch es steckt Betrug hinter den kleinen Quadraten, klären IT-Experten des Versicherers Arag über das sogenannte „Quishing“ auf. Kriminelle nutzen die falschen Codes, um an persönliche Daten und sogar Geld ihrer Opfer zu gelangen. Wie die neue Betrugsmasche funktioniert, woran man sie erkennt und wie man sich schützen kann – die Tipps der Arag-Fachleute.

> weiterlesen
Listing

28.10.2022 Recht | Ratgeber

BdV zur Hausratversicherung: Stehlgutliste ist unverzichtbar

Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten empfehlen dringend eine Dokumentation von Hab und Gut. Auch sollten Versicherungssummen regelmäßig angepasst werden.

> weiterlesen
Listing

12.10.2022 Recht | Ratgeber

Inflation: Was Versicherte nicht tun sollten

Der Bund der Versicherten ist dafür bekannt, dass er viele Produkte der Assekuranz für überflüssig oder ungeeignet hält. Doch bei den wirklich wichtigen Absicherungen wie Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit warnen die Verbraucher­schützer nun eindringlich vor Kündigungen im Zuge der aktuellen Krise.

> weiterlesen