08.12.2020 Recht | Ratgeber

Welche Versicherungen bei Eis und Schnee wichtig sind

Der Winter ist in Deutschland angekommen. Hauseigentümer, Mieter und Autofahrer müssen nun ihr Verhalten anpassen, denn im Schadenfall besteht nicht immer Versicherungsschutz.

Bei Schneefall vorm eigenen Haus muss man schnell reagieren. Üblicherweise müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr frei sein. (Foto: © Irina Schmidt - stock.adobe.com)
Bei Schneefall vorm eigenen Haus muss man schnell reagieren. Üblicherweise müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr frei sein.
(Foto: © Irina Schmidt - stock.adobe.com)

In manchen Regionen ist es jetzt schon weiß, in anderen sollen Schnee und Eis in den kommenden Tagen einkehren. Doch wer zahlt, wenn jemand auf einem nicht geräumten Bürgersteig ausrutscht und sich verletzt? Welche Versicherung übernimmt Schneeschäden an geparkten Autos? Die Gothaer klärt dazu auf.

Mieter und Hauseigentümer haften für Verkehrssicherheit auf Gehwegen

 

Den Gehweg von Schnee und Glätte zu befreien, ist Pflicht jedes Hauseigentürmers. Bewohnt er die Immobilie nicht selbst, sondern hat sie vermietet, kann diese Pflicht auf den Mieter übertragen werden – meist steht das im Mietvertrag. Wenn dies unterbleibt und sich jemand aufgrund der Fußbodenglätte verletzt, ist die Privathaftpflichtversicherung unerlässlich. Sie übernimmt die Kosten, wenn ein Dritter zu Schaden kommt – zum Beispiel für eine Therapie oder Verdienstausfälle. Verletzt sich ein Fußgänger trotz tadellos geräumtem Gehweg, kann eine private Unfallversicherung einspringen, wenn sich der Verletzte auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg von dieser befunden hat. Diese Police hat die Mehrzahl haushaltsangehöriger Personen in Deutschland aber gar nicht.

Fehlende Winterreifen können Versicherungsschutz gefährden

 

Wer bei winterlichen Verhältnissen keine Winterreifen aufgezogen hat und dann einen Unfall verursacht, der bekommt unter Umständen Probleme mit seinem Versicherungsschutz. Denn in Deutschland gilt die „situative Winterreifenpflicht“, eine Nichtbeachtung gilt als grob fahrlässig. Auf den entsprechenden Einwand verzichten manche Versicherer zwar in ihren Bedingungen. Im Einzelfall wird aber geprüft, ob im Haftpflichtschaden – also beim Schaden anderer Verkehrsteilnehmer – eine Mithaftung vorliegt. Entstehen Schäden am Auto aber ohne Schuld, zum Beispiel durch Dachlawinen, kommt die Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen für die Kosten auf.

Bei Schneemassen reicht die Wohngebäudeversicherung allein nicht

 

Eine Gefahr stellen auch Schneelasten auf Dächern dar. Die Kosten für hierbei entstandene Schäden übernimmt nicht die Wohngebäudeversicherung allein, sondern die zusätzlich abzuschließende Elementarschadenversicherung. Immobilieneigentümer müssen außerdem Wasseranschlüsse an der Außenwand abdrehen – zu finden ist das in den Versicherungsbedingungen. Denn gefriert das Wasser in diesen Rohren, können sie leicht platzen. Normalerweise übernehmen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung diese Schäden, sie müssen aber in den Bedingungen mit aufgenommen sein – hier lohnt also ein Blick in die eigene Police.


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