11.09.2019 Recht | Ratgeber

Wer zahlt bei Unfällen von Kindern in der Schule?

Was die private Unfallversicherung der gesetzlichen voraus hat.

Die Zeit des Schulbeginns ist auch die Zeit vermehrter Unfälle mit beteiligten Kindern. (Foto: Erika Wittlieb/Pixabay)
Die Zeit des Schulbeginns ist auch die Zeit vermehrter Unfälle mit beteiligten Kindern.
(Foto: Erika Wittlieb/Pixabay)

Mit dem Schulbeginn fragt sich so mancher Elternteil: Wie ist mein Kind versichert, wenn ihm in der Schule etwas zustößt? Knapp 1,2 Millionen meldepflichtige Schulunfälle verzeichnete die gesetzliche Schülerunfallversicherung im vergangenen Jahr. Versichert sind dort Kinder während ihres Schulbesuches, auf Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Weg zur Schule und wieder nach Hause. Doch bereits ein kleiner Umweg zum Spielplatz, zu Freunden oder ins Schwimmbad kann zum Verlust des Unfallschutzes führen. Eine gesetzliche Verletztenrente wird erst gewährt, wenn der Schulunfall zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 20 Prozent führt. Zudem sind die Leistungen gedeckelt. Schüler zwischen sechs und 15 Jahren erhalten von der Schülerunfallversicherung bei einer 50-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit gerade einmal 346 Euro pro Monat in den alten Bundesländern sowie 318 Euro in den neuen Bundesländern.

Besserer Schutz mit privater Unfallversicherung

 

Deutlich umfangreicher kann das Kind über eine private Unfallversicherung abgesichert werden. Der Schutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Mitversichert sind dort auch Freizeitunfälle, zum Beispiel beim Reiten, Inlineskaten, Fahrradfahren oder Fußballspielen. Zudem wird bereits ab dem ersten Grad einer dauerhaften Invalidität geleistet. Empfehlenswert ist, eine Progression zu vereinbaren, durch die – je nach Schwere des Unfalles – höhere Leistungen erbracht werden.


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