12.07.2022 Sparten/Produkte

Pandemien: Kommt eine Pflicht­versicherung für Gewerbetreibende?

Die Versicherer wollen sie, die Betroffenen nicht – eine Pflichtversicherung für Gewerbebetriebe gegen die Risiken einer Pandemie. Aus Sicht eines Experten­gremiums des Bundesgesundheitsministeriums ist die versicherungsrecht­liche Lösung das beste Mittel bei Betriebsschließungen, auch um den Staat zu entlasten.

Die Schließung ganzer Branchen hat den Staat in der Corona-Pandemie finanziell massiv belastet. (Foto: © bluedesign - stock.adobe.com)
Die Schließung ganzer Branchen hat den Staat in der Corona-Pandemie finanziell massiv belastet.
(Foto: © bluedesign - stock.adobe.com)

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist eine Diskussion über die Betriebsschließungsversicherung entbrannt. Bis auf wenige Ausnahmen wie HDI und Signal Iduna sehen sich die meisten Versicherer nicht in der Leistungspflicht. Neben vielen Kompromisslösungen gab und gibt es zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. Oftmals stellten Gerichte fest, dass die Versicherer tatsächlich nicht leistungspflichtig sind. Insbesondere dann, wenn die Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern in den Versicherungsbedingungen abschließend ist.

BGH macht Betroffenen wenig Hoffnung

 

Dieser Auffassung, die für die Mehrzahl der Verträge gelten dürfte, schloss sich zu Beginn des Jahres auch der BGH (Az. IV ZR 144/21) an. Zudem haben viele Anbieter ihr Bedingungswerk mittlerweile angepasst, um Allgemeinverfügungen für Schließungen in Pandemielagen vom Versicherungsschutz auszuschließen. Kurzum: Der Markt bietet Gewerbetreibenden in Zukunft eigentlich keine Möglichkeit der Absicherung mehr. Nach einem zweiten BGH-Urteil vom März dieses Jahres (Az. III ZR 79/21) können Betriebe auch gegenüber dem Staat keine Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche infolge pandemiebedingter Schließungen geltend machen.

Expertengremium pro Versicherungspflicht

 

Nun kommt eine Idee ins Spiel, die nicht ganz neu ist: Der von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenausschuss zur Beurteilung der Corona-Maßnahmen schlägt die Einführung einer Pflichtversicherung für Unternehmen gegen pandemiebedingte Betriebsschließungen vor. Das geht aus dem vergangene Woche veröffentlichten Bericht „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“ hervor. Darin wird zunächst festgestellt, dass das geltende Recht, insbesondere das Infektionsschutzgesetz, keinen flächendeckenden Ersatz für durch Infektionsschutzmaßnahmen begründete Vermögensschäden ermöglicht. Deshalb sei der Gesetzgeber aufgerufen, zu überlegen, wie mit zukünftigen Risiken umgegangen werden soll. Die naheliegende Lösung aus Sicht der Expertengruppe wäre eine versicherungsrechtliche Lösung, „die Betriebsinhabern, Gaststättenbetreibern etc. aufgibt, sich gegen die Risiken einer Pandemie zu versichern“.

Vergleich zur Entwicklung bei der Elementarschadenversicherung

 

Die Autoren ziehen einen direkten Vergleich zur Diskussion um eine Pflichtversicherung in der Elementarschadenversicherung als Folge der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vergangenes Jahr. Für diese hatten sich die Bundesländer bereits ausgesprochen. „Vorstellbar wäre daher, angelehnt an den Grundgedanken der bis 1994 bestehenden baden-württembergischen Versicherungspflicht für Wohngebäude eine durch den Gesetzgeber anzuordnende Verpflichtung, für näher zu präzisierende Betriebe eine Versicherungspflicht festzuschreiben, die auf den Ausgleich von Substanzschäden oder von durch Betriebsausfälle hervorgerufenen Schäden gerichtet sein könnte“, heißt es im Bericht des Sachverständigenausschusses.

Doch während die Assekuranz gegen die Einführung einer Versicherungspflicht bei Elementarschäden kämpft, setzt sie sich hier bereits seit 2020 wiederholt für sie als Instrument gegen Pandemie-Schäden ein. So fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eine Versicherungspflicht, an der sich Staat und private Versicherer in Form eines Fonds beteiligen.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

 

Der Sachverständigenausschuss sieht einen der wesentlichen Nutzen für die Einführung einer privaten Pflichtversicherung darin, dass der Staat bei künftigen Pandemien finanziell entlastet werde. So seien im Zuge der Corona-Pandemie in erheblichem Ausmaß Billigkeitsentschädigungen gewährt worden. Verfassungsrechtliche Bedenken würden aus Sicht der Experten einer solchen Versicherungspflicht voraussichtlich nicht entgegenstehen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Versicherungspflichten sei durch die Anerkennung eines weitreichenden, insbesondere sozialpolitischen gesetzgeberischen Spielraums gekennzeichnet. Unter Umständen könnte auch ein Kontrahierungszwang in Erwägung gezogen werden, das heißt, die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes.

Mittelstand gegen Versicherungspflicht

 

Ob alle Gewerbetreibenden einen solchen Schutz abschließen sollen oder nur jene Berufszweige, die besonders von staatlichen Maßnahmen wie Lockdowns bedroht sind, geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor. Im letzten Fall wären speziell Branchen durch zusätzliche Kosten betroffen, die derzeit ohnehin mit Personalnot, teils geringen Erträgen und hohen geschäftlichen Risiken zu kämpfen haben: etwa die Gastro- und Veranstaltungsbranche.

Dort ist nach den gemachten Erfahrungen das Vertrauen in die Assekuranz ohnehin gering. Vertreter des Mittelstands und Gastroverbände lehnen die Versicherungspflicht gegen Pandemie-Risiken deshalb auch ab. Es besteht offenbar die Sorge, dass Versicherer auch künftig nicht zahlen werden, selbst wenn eine Pflichtversicherung für betroffene Branchen gelten sollte. Zudem seien die Kosten zu hoch.


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