PKV-Tarifrechner: Check24 lenkt ein
Vergleichsportale sind beliebt, aber auch trickreich. Oft ist nicht zu erkennen, wie beschränkt die Anbieterauswahl ist. Check24 bezeichnete ein Tool für den Vergleich privater Krankenversicherungen als offiziellen Tarifrechner. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte ab – mit Erfolg.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Vergleichsportal Check24 abgemahnt. Der Anbieter bezeichnete auf seiner Website einen Tarifrechner für den Vergleich privater Krankenversicherungen als „offiziellen Tarifrechner“. Dies sei irreführend. In München wurde die Kritik der Verbraucherschützer offenbar verstanden, denn Check24 gab bereits eine Unterlassungserklärung ab. Die Bezeichnung soll nicht mehr verwendet werden.
Kein vollständiger Marktüberblick
Mit der Bezeichnung „offiziell“ sei der Eindruck erweckt worden, der Rechner enthalte alle am Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife. Doch statt eines objektiven Vergleichs und vollständigen Marktüberblicks hätten Kunden nach der Eingabe von verschiedenen Daten wie Alter, Familienstand und Berufstätigkeit nur Angebote von bestimmten Versicherern für die vermeintlich am besten geeignete private Krankenversicherung erhalten. Aufgelistet seien nur die privaten Versicherer, die mit Check24 eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten.
Vergleichsrechner ersetzen keine Beratung
„Gerade im Bereich Krankenversicherung, mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorgaben, ist es besonders verbraucherunfreundlich, wenn ein Anbieter von einem offiziellen Rechner spricht und dann nur eine eingeschränkte Tarifauswahl bietet“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Noch wichtiger: „Tarifvergleichsrechner ersetzen außerdem in aller Regel keine detaillierte, verbraucherorientierte Beratung durch einen fachkundigen Versicherungsvertrieb.“ Dass Vergleichsportale mit einer begrenzten Auswahl arbeiten, ist dabei aus Sicht der Verbraucherzentrale die Regel. So hatte schon das Landgericht Frankfurt am Main die eingeschränkte Auswahl im Privathaftpflicht-Vergleich von Check24 im September dieses Jahres kritisiert.