02.12.2021 Sparten/Produkte

Aktuare: Garantiezins muss 2023 niedrig bleiben

Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt schon jetzt, den Höchstrechnungszins auch im übernächsten Jahr auf dem niedrigen 2022er-Niveau von 0,25 Prozent zu belassen. Zudem müsse die neue Regierung endlich die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte neu definieren.

Der Höchstrechnungszins gibt an, wie hoch bei einer Lebensversicherung maximal die Verzinsung sein darf, um die vereinbarten garantierten Versicherungsleistungen auch tatsächlich erbringen zu können. (Foto: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Der Höchstrechnungszins gibt an, wie hoch bei einer Lebensversicherung maximal die Verzinsung sein darf, um die vereinbarten garantierten Versicherungsleistungen auch tatsächlich erbringen zu können.
(Foto: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com)

­Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung 2023 unverändert zu lassen. Zum 1. Januar 2022 sinkt er auf einen Tiefstand von 0,25 Prozent, aktuell liegt der Wert noch bei 0,9 Prozent. „Nicht zuletzt in Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie sehen wir derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft“, begründet der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Empfehlung. Zudem sei es noch zu früh, die langfristige Entwicklung der Inflation und die potenziellen Reaktionen der Europäischen Zentralbank zu prognostizieren. Mit dieser Empfehlung wolle man Planungssicherheit für die deutsche Altersvorsorge in äußerst unsicheren Zeiten schaffen.

DAV fordert niedrigere Garantien

 

Mit Blick auf die Senkung des Höchstrechnungszinses zum Jahreswechsel appelliert die DAV an die künftige Bundesregierung, die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte schnell neu zu definieren. „Die weiterhin vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, so Schneidemann. Sinnvolle Garantien lägen deutlich unterhalb des Beitragserhalts, damit die Versichertenbeiträge nicht vollständig zur Absicherung der Garantien eingesetzt werden müssten und unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ein bestmöglicher Ertrag erreicht werde.

Zudem spricht sich die DAV für einen grundsätzlich neuen Blick auf den Begriff der Garantien aus. Diese wurden bislang häufig als Mindestrendite verstanden. „Angesichts der anhaltenden Nullzinsphase ist diese Betrachtung aber nicht mehr sachgerecht und zeitgemäß. Vielmehr sind Garantien heutzutage das Sicherheitsnetz für den Fall sehr schlechter Kapitalmarktentwicklungen“, sagt Schneidemann. Um dem Wunsch der Kunden nach Sicherheit gerecht zu werden und gleichzeitig Renditechancen nicht zu verbauen, dürfe das Garantieniveau aus aktuarieller Sicht nicht zu hoch sein.

GDV stimmt zu und dringt auf Reformen

 

­Zustimmung kommt erwartungsgemäß vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Die Empfehlung der DAV ist vor dem Hintergrund anhaltend niedriger Zinsen und der Unsicherheiten durch die Corona-Krise folgerichtig“, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Dringend notwendig bleibe eine zügige Reform der geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Die neue Bundesregierung solle die Flexibilisierung der bislang gesetzlich geforderten vollständigen Beitragsgarantie schnell angehen. Anderenfalls drohen laut Asmussen auch bei der Altersvorsorge über den Betrieb Angebotslücken, da Arbeitgeber kaum noch Beitragszusagen mit Mindestleistung gewähren könnten. Diese würden vor allem von mittelständischen und kleineren Unternehmen genutzt.

Herleitung Höchstrechnungszins

Um den veränderten Marktgegebenheiten Rechnung zu tragen, hat die DAV 2019 ihre Methodik zur Ermittlung des Höchstrechnungszinses angepasst. Anders als in der Vergangenheit orientiert sich die Zinsempfehlung nicht mehr primär an den historischen Renditen europäischer Staatsanleihen mit AAA-Rating. Vielmehr berücksichtigt der Höchstrechnungszins die künftig realistisch am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen der Lebensversicherungs­unternehmen für neu abgeschlossene Verträge. Um diese zu berechnen, wurde ein repräsentatives Neuanlageportfolio eines Lebensversicherers mit konservativer Kapitalanlagestrategie modelliert.

Zusätzlich wird ein 40-prozentiger Abschlag als Sicherheitspuffer eingerechnet. Diesen hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gefordert.  Auch wenn diese Vorgabe an den Höchstrechnungszins inzwischen entfallen sei, setzt die DAV diesen Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen an. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, muss auch in Tiefzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen.

Der Höchstrechnungszins wird gemeinsam von der DAV und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgeschlagen. Endgültig festgesetzt wird der Zinssatz durch Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen.


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