01.02.2022 Sparten/Produkte

Continentale verbessert BU-Schutz

Mehr Flexibilität, weniger Restriktionen, zusätzliche Features –  der Dortmunder Lebensversicherer hat in Sachen Berufsunfähigkeitsabsicherung draufgesattelt. Der neue Leistungskatalog gilt jedoch ausschließlich für Neukunden.

Wer bei der Continentalen eine BU-Versicherung beantragt, erhält nach Unternehmensangaben innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Leistungsantrages eine Rückmeldung. (Foto: © Coloures-Pic - stock.adobe.com)
Wer bei der Continentalen eine BU-Versicherung beantragt, erhält nach Unternehmensangaben innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Leistungsantrages eine Rückmeldung.
(Foto: © Coloures-Pic - stock.adobe.com)

Die Continentale Lebensversicherung hat ihren Berufsunfähigkeitsschutz (BU-Schutz) um zahlreiche Leistungen erweitert. „Auch bei der Absicherung der Arbeitskraft verdienen unsere Kunden den bestmöglichen Schutz“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund.

Upgrade-Highlight dürfte die erweiterte Nachversicherungsgarantie sein – ein inzwischen durchaus marktübliches Feature. Bis zum Alter von 40 Jahren können Kunden künftig ohne erneute Gesundheitsprüfung ihren Versicherungsschutz an ihre geänderte Lebenssituation anpassen. Möglich ist dies bei insgesamt 17 Ereignissen wie etwa dem Erreichen der Volljährigkeit, dem ersten Job nach dem Studium, die Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit, nach einer Heirat bzw. Gründung einer Lebenspartnerschaft oder der Geburt eines Kindes. Außerdem lässt sich die Rentenhöhe bei einer Einkommenserhöhung von mehr als zehn Prozent nachträglich anpassen. 

Wegfall der berüchtigten „Teilzeit-Falle“

 

Zu den weiteren Verbesserungen zählt der Verzicht auf eine Umorganisationsprüfung. Damit ist der Verweis auf eine zumutbare berufliche Umorganisationsmaßnahmen gemeint, mit denen eine Berufsunfähigkeit vermieden werden könnte. Das kann zum Beispiel die Einstellung einer unterstützenden 450-Euro-Kraft oder der Einbau einer Rollstuhlrampe zum barrierefreien Bürozugang sein. Voraussetzung für den Verzicht ist, dass der Policen-Inhaber schon vor Eintritt der Berufsunfähigkeit vorrangig am Schreibtisch tätig war. Wird der Versicherte pflegebedürftig, bekommt er jetzt eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Das gilt auch bei Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger

Zudem leistet die Continentale nun auch, wenn die gesetzliche Rentenversicherung unbefristet eine volle Erwerbsminderungsrente zahlt. Auch die – vor allen in Corona-Zeiten häufig aufgetretene – „Teilzeitfalle“ in der BU gibt es bei Neuverträgen nicht mehr. Das heißt: Arbeitet der Versicherte zum Zeitpunkt seiner Erkrankung vorübergehend und anlassbezogen in Teilzeit, wird bei der Leistungsprüfung die zuvor vereinbarte längere Arbeitszeit berücksichtigt.  

Bausteine mit Leistungserweiterungen

 

Ein weiteres Feature des Produkts ist die optionale Beitragsstundung bzw. -reduzierung während der Elternzeit ohne erneute Risikoprüfung bei Wiederaufnahme bzw. Wiederaufstockung. Zudem wurde das aufpreispflichtige „Plus-Paket“ um eine sogenannte „Gelbe-Schein-Regelung“ erweitert. Der Kunde erhält jetzt bei vorübergehender, maximal 24 Monate dauernder Arbeitsunfähigkeit eine Leistung in Höhe seiner BU-Rente. Außerdem greift der Baustein „Krebs Plus“ bei noch mehr Diagnosen als zuvor (u.a. Schlaganfall, Erblindung und Hörverlust). Wird bei Kindern des Versicherten eine dieser Diagnosen gestellt, erhält der Kunde eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu sechs Monatsrenten. Das gilt auch bei einem schweren Unfall.

Vorteile ausschließlich für Neukunden

 

In den Genuss der neuen, verbesserten Bedingungen kommen ausschließlich Neukunden. Diese profitieren bei Abschluss bis Ende März 2021 zudem von einer Rückdatierung zum 1. Dezember 2021. „Dadurch sichert sich der Versicherte ein rechnerisch jüngeres Eintrittsalter und kann so über die gesamte Laufzeit bei seinen Beiträgen sparen“, erklärt Continentale-Vorstand Hofmeier.


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