06.04.2020 Vermittlerwelt

AfW: Bayern-Kompromiss bei Betriebsschließungsversicherungen muss ausgeweitet werden

Verband der freien Makler und Finanzvermittler begrüßt die Initiative, erwartet aber, dass die gesamte Versicherungswirtschaft nachzieht.

Die Realität dieser Tage sind geschlossene Geschäfte und gastronomische Betriebe. Betriebsschließungen durch die Pandemie sind aber aus Sicht der meisten Versicherer nicht abgedeckt. (Foto: © ThomBal - stock.adobe.com )
Die Realität dieser Tage sind geschlossene Geschäfte und gastronomische Betriebe. Betriebsschließungen durch die Pandemie sind aber aus Sicht der meisten Versicherer nicht abgedeckt.
(Foto: © ThomBal - stock.adobe.com )

Das bayerische Wirtschaftsministerium hat sich am vergangenen Freitag mit mehreren Versicherern sowie der DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft auf einen Kompromiss im Streit um die Versicherungsleistungen für die von Corona betroffenen Hotels und Gaststätten geeinigt. Danach wird davon ausgegangen, dass cirka 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Gaststätten und Hotels von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden. Von den restlichen 30 Prozent würden die Versicherer ihren betroffenen Kunden gegenüber zwischen zehn und 15 Prozent übernehmen. Betroffene Versicherungskunden sind an diese Regelung nicht gebunden. Es steht ihnen weiter frei, eine konkrete Regulierungsentscheidung herbeizuführen. Von Versichererseite sind dem Kompromiss bisher beigetreten: Allianz, Zurich, Haftpflichtkasse Darmstadt, Nürnberger Versicherung und Versicherungskammer Bayern.

AfW-Kritik an Zurückhaltung vieler namhafter Versicherer

 

Laut einer eigenen Mitteilung begrüßt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW das Bemühen einer lösungsorientierten Haltung der beteiligten Versicherer. Insbesondere da aktuell einer Vielzahl von Gewerbetreibenden und Unternehmen, die im guten und oft auch berechtigten Glauben waren, umfassenden Versicherungsschutz zu haben, hier – falls überhaupt - nur die Alternative eines langwierigen Rechtsstreites geblieben wäre. Aber auch wegen der Versicherungsvermittler, die im guten Glauben, umfassenden Versicherungsschutz vermittelt zu haben, ebenfalls in erheblicher Erklärungsnot ihren Kunden gegenüber waren bzw. sind. Kritisch gesehen wird, dass es sich bisher gerade nicht um eine Brancheninitiative der gesamten Versicherungswirtschaft handelt beziehnungsweise viele namhafte Versicherer bisher auch nicht mitgezogen haben. Vorhandene kartellrechtliche Bedenken wären in Anbetracht der Ausnahmesituation sicherlich im Schulterschluss mit der Politik zu klären gewesen.

„Wir erkennen an, dass es sich bei der Corona-Pandemie um ein extremes Ereignis handelt, das mit den üblichen, kritischen Diskussionen und Maßstäben über das Regulierungsverhalten der Versicherer nicht hinreichend gewürdigt wird. Wir drücken unsere Hoffnung aus, dass die gefundene Lösung tatsächlich bundesweit und branchenübergreifend Akzeptanz findet“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.


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