BVK verlangt von EU-Aufsichtsbehörde „regulatorische Stabilität“
Der Vermittlerverband BVK befürchtet wieder einmal mehr Regulierung. Dieses Mal durch aktuelle Konsultationen der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA. Die freie Wahl von Vergütungssystemen solle nicht angetastet werden.

(Foto: © gradt - stock.adobe.com)
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) will bekanntlich auf europäischer Bühne eine wichtigere Rolle spielen, eröffnete dafür erst im Februar ein Büro in Brüssel. Das Gros der Mitglieder des Interessenvereins sind Angehörige von Ausschließlichkeitsorganisationen, das hindert den BVK jedoch traditionell nicht daran, sich als Sprachrohr für die ganze Branche zu verstehen.
Bei Schutz von Kleinanlegern drohen angeblich neue Regulierungen zulasten der Vermittler
Eine Kernforderung des Vermittlerverbands ist Zurückhaltung bei regulatorischen Rahmenbedingungen. Hier nimmt sich der BVK nun auch verstärkt die Europäische Union zur Brust. Nach Darstellung der Lobbyisten sind aufgrund der derzeitigen Beratungen der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) über den Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt offenbar neue regulatorische Anforderungen zu befürchten. Welche, nennt der BVK in einem Pressestatement nicht. Nur so viel: Der BVK begrüßt die Ziele der Kapitalmarktunion, hält das vorhandene rechtliche Rahmenwerk jedoch für ausreichend. Das umfasst die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die Finanzmarktrichtlinie MiFID II und den „Product Oversight Governance“. Ihre Wirkung am Markt müsse man erstmal abwarten, argumentiert der BVK.
EIOPA hatte Stärkung des Verbraucherschutzes angekündigt
Tatsächlich hatte die EIOPA im September 2021 ihr einheitliches Programmplanungsdokument für die Jahre 2022 bis 2024 veröffentlicht. Darin heißt es: Neben anderen geplanten Initiativen hat sich EIOPA vorgenommen [...] den Verbraucherschutz durch gezielte Verbesserungen der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) und des Rahmens für Anlage- und Versicherungsprodukte für Kleinanleger (PRIIPs) zu stärken sowie Empfehlungen für die geplante Überprüfung der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (IORP II) auszuarbeiten.“ Klar sein dürfte, dass Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes, so wie die EU sie versteht, nicht mit den Vorstellungen des Versicherungsvertriebs korrespondieren dürfte.
Freier Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen am besten
„Jede neue Regulierung am Markt bringt für die Vermittlerbetriebe Zusatzarbeiten, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Regulatorische Stabilität sollte zunächst einkehren. Weitere Maßnahmen würden nur zu einer unverhältnismäßigen Unsicherheit führen.“ Der BVK ist der Meinung, dass ein freier Markt mit seinen unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert: Sie sollten eine freie Wahl haben. Das provisionsbasierte System bietet Kunden zudem einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung.
Im Hinblick auf die Regulierung des Online-Vertriebs spricht sich der Verband mit Verweis auf seine juristische Auseinandersetzung mit dem Internetportal Check24 für gleiche Informationspflichten und Wettbewerbsbedingungen aus. „Die zukünftigen Entwicklungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden den Markt verändern. Hierauf sollte dann zu gegebener Zeit reagiert werden“, so Heinz.
Weitere Artikel

„KI läuft mit menschlicher Expertise zur Höchstform auf“

Elektronikversicherungen: Schutz oder Geldverschwendung?
