18.05.2022 Vermittlerwelt

EU-Richtlinie für Fernabsatzgeschäfte: Vermittler vs. Verbraucher?

Die EU-Kommission hat Pläne für einen verbesserten Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungsgeschäften, die online oder per Telefon abgeschlossen werden, präsentiert. Der BVK befürchtet sogleich verschärfte Regeln für die Vermittler durch die Hintertür.

Bei den Kommissionsvorschlägen geht es vor allem um eine bessere Kommunikation, den erleichterten Widerruf von Verträgen und mehr Kostentransparenz. (Foto: © JenkoAtaman - stock.adobe.com)
Bei den Kommissionsvorschlägen geht es vor allem um eine bessere Kommunikation, den erleichterten Widerruf von Verträgen und mehr Kostentransparenz.
(Foto: © JenkoAtaman - stock.adobe.com)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften auf im Fernabsatz (online, per E-Mail, telefonisch oder per Fax) geschlossene Finanzdienstleistungsverträge präsentiert. Vergangene Woche stellte Justizkommissar Didier Reynders die Pläne in Brüssel vor. Konkret betroffen sind die Verbraucherrechterichtlinie und die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Der Entwurf soll nun im weiteren Verfahren im EU-Ministerrat und EU-Parlament diskutiert werden. 

EU-Kommission: Verbraucher erleiden Nachteile

 

Reynders erklärte, dass neue Arten von Finanzdienstleistungen, neue Vertriebskanäle und ganz generell die rasant fortschreitende Digitalisierung den Markt grundlegend verändert haben. Die im Jahr 2002 erlassenen Vorschriften müssten daher unbedingt entsprechend angepasst werden. „So wie sich die Welt der Finanzdienstleistungen weiterentwickelt, müssen auch unsere Vorschriften auf dem neuesten Stand sein“, sagte der EU-Justizkommissar. In dem Papier wird der Handlungsbedarf konkret benannt: „Verbraucher, die Finanzdienstleistungen mittels Fernkommunikation in Anspruch nehmen, sind nicht ausreichend geschützt und erleiden Nachteile (eingeschränktes Bewusstsein der Verbraucher für die wichtigsten Elemente und Kosten einiger Finanzdienstleistungen, suboptimale Nutzung des Widerrufsrechts, neue Marktpraktiken zur Ausnutzung von Verbraucherverhaltensmuster).“

Widerruf erleichtern und Kosten transparenter darstellen

 

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission im Sinne des Verbraucherschutzes zählt die Idee, das Unternehmen bei elektronischen Verkäufen eine Schaltfläche für den Widerruf einrichten müssen. Das soll die Handhabung es 14-tätigen Widerrufsrechts bei Bestellungen im Internet oder per Telefon erleichtern. Auch mögliche versteckte Kosten müssen Unternehmen jetzt konkret und deutlich sichtbar ausweisen. Da Unternehmen häufig Bots und Chatboxen einsetzen, um mit den Kunden zu kommunizieren, diese Kommunikation aber nicht immer zufriedenstellend sei, solle auch ein persönliches Gespräch möglich gemacht werden.

BVK befürchtet verschärfte Regelungen für Finanzdienstleistungen insgesamt

 

Da Verbraucherschutz in der Öffentlichkeit immer gut ankommt, positionierte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auch entsprechend vorsichtig und äußerte nur indirekt Kritik. „Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des BVK. Der Verein, bei dem vor allem Vertreter der Ausschließlichkeitsorganisationen organisiert sind, sei schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen im persönlichen und online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen eingetreten. „Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb solcher Produkte insgesamt verschärft wird“, so Heinz weiter. Der BVK werde den weiteren Prozess intensiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass bei diesen Beratungen die Finanzdienstleistungen der Versicherungsvermittler nicht erschwert werden.


Weitere Artikel

Listing

17.01.2023 Vermittlerwelt

Scharfe Kritik an BaFin-Merkblatt

Vermittlerverbände gehen mit dem jüngsten Vorstoß der Aufsichtsbehörde hart ins Gericht. Von „Mogelpackung“, „schwerwiegenden“ oder gar „verfassungswidrigen“ Markteingriffen ist in den Stellungnahmen die Rede. Vor allem Makler würden unnötig drangsaliert.

> weiterlesen
Listing

18.11.2022 Vermittlerwelt

Verbände begrüßen ESG-Abfragepflicht auch für 34f-Vermittler

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen offensichtlichen Fehler korrigiert, nach dem Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater bisher von der Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden befreit waren. Sie dürften ab Frühjahr 2023 nachziehen. Votum. AfW und BVK begrüßen den Schritt.

> weiterlesen
Listing

27.10.2022 Vermittlerwelt

Die ESG-Abfrage als Chance für mehr Kundennähe

In der Online-Beratung droht die emotionale Bindung zum Kunden verloren zu gehen. Ausgerechnet die sperrige Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen könnte eine passende Gelegenheit sein, das zu ändern. Ein Gast­beitrag von Dr. Christian Bohner, COO beim Dresdner Software-Unternehmen Bridge ITS.

> weiterlesen