22.03.2022 Vermittlerwelt

VOTUM: Europarente startet als Rohrkrepierer

Zum Startschuss des europäischen Pensionsprodukts PEPP gibt es keinen einzigen Anbieter, der ein solches Produkt vertreibt. Der Vermittlerverband VOTUM nennt Gründe und mögliche Folgen für die Riester-Rente.

Vorsorge „Made in Europe“: Mangels konkreter Produkte ist bislang ist noch kein Cent in eine Europarente geflossen. (Foto: Ibrahim Boran/Unsplash)
Vorsorge „Made in Europe“: Mangels konkreter Produkte ist bislang ist noch kein Cent in eine Europarente geflossen.
(Foto: Ibrahim Boran/Unsplash)

Ab sofort dürfen Versicherungsunternehmen Vorsorgeprodukte nach den neuen einheitlichem EU-Regulierungsrahmen verkaufen. Tatsächlich aber steht in ganz Europa nicht ein „Personal Pension Product“ (kurz: PEPP – nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Pandemie-Notfallankaufprogramm der EZB) zum Vertrieb zur Verfügung. Dabei hatten sich die PEPP-Macher eine Fülle neuer, innovativer Anbieter und Produkte erhofft. Die Rahmenbedingungen – vollständige Transparenz über Gebühren und Kosten, grenzüberschreitende Übertragbarkeit auch bei Wohnsitzwechsel innerhalb der EU sowie hohe Flexibilität bei Anlage- und Auszahlungsoptionen – sind schließlich klar abgesteckt. Auch der potenzielle Absatzmarkt ist gewaltig: Die sogenannte Europarente ist für alle EU-Bürger zugänglich – Angestellten, Selbstständigen, selbst Arbeitslose und Menschen in Ausbildung sollen mit PEPP-Produkten zusätzlich fürs Alter vorsorgen können.

VOTUM-Chef bemängelt Geburtsfehler

 

Ob PEPP in naher Zukunft mehr Schwung in die Branche bringen wird, ist für ihre Kritiker fraglich: zu wenig durchdacht, zu bürokratisch, zu marktfern. Sie sprechen von einem gut gemeinten, aber weniger gut gemachten Regelwerk. Zu ihnen zählt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. „Der Kern des Problems ist die viel zu starre Begrenzung der Kosten.“ Jeder Anbieter wisse, dass gerade in der Anfangsphase einer Produktlinie Verwaltungskosten deutlich erhöht sind und sich eine Entwicklung für einen ungewissen Markt schnell als unrentables Zuschussgeschäft entpuppt. „Auch ein noch so gut designtes PEPP findet ohne die Möglichkeit der angemessenen Vertriebsvergütung keinen Kunden“, moniert Klein. Hintergrund: Die Verwaltungskosten und Provisionen sind bei PEPP-Produkten auf maximal ein Prozent der Beiträge eines Jahres gedeckelt.

Aus Fehlern für Riester-Reform lernen

 

„Der Fehlstart von PEPP zeigt, dass Gesetzgeber und Aufseher aus den Fehlern der Vergangenheit wieder nicht gelernt haben“, erklärt Klein mit Blick auf die „Geburtsfehler“ von Riester. Auch hier hätte man zum Start Produktschranken vorgegeben, welche die Verbreitung dieser sinnvollen privaten Vorsorge zunächst zum Rohrkrepierer werden ließen. Die aktuellen Probleme mit der Riester-Versicherung beruhen laut Klein im Wesentlichen auf dem überkomplexen Zulagenverfahren. Er rät der neuen Bundesregierung daher, im Zuge einer Neugestaltung der Riester-Rente, „die aktuelle Situation bei PEPP genau zu betrachten, um nicht den gleichen Fehler wieder zu machen“.

Europarente

Die Europarente (englisch: Pan-European Personal Pension Product; PEPP) ist eine private Altersvorsorge. Mit ihr entsteht erstmals ein europäischer Binnenmarkt für Rentenprodukte. Die Europarente kann von allen in der EU ansässigen Personen genutzt werden, um für das Alter vorzusorgen, unabhängig davon, ob sie angestellt, arbeitslos, selbstständig oder studierend sind. Ziel von PEPP ist es, den Sparern mehr Auswahl und wettbewerbsfähigere Produkte zu bieten und gleichzeitig einen starken Verbraucherschutz zu gewährleisten. Darüber hinaus soll ein entwickelter Markt für die private Altersvorsorge in der EU mehr Ersparnisse in langfristige Investitionen lenken und damit wesentlich zur Entwicklung der Kapitalmarktunion (CMU) beitragen.

Nach Verabschiedung durch das Europäische Parlament und der offiziellen Annahme durch den Europäischen Rat wurde die PEPP-Verordnung im Juli 2019 veröffentlicht und trat im August 2020 in Kraft. PEPPs können von allen Anbietern angeboten werden, die die Kriterien der entsprechenden Verordnung erfüllen, darunter Versicherungsgesellschaften, Banken, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen und betriebliche Pensionsfonds. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) wird ein zentrales Register mit allen PEPP-Produkten führen.


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