Geldwäsche: Mehr Transparenz, aber auch mehr Aufwand
Zum 1. August gilt ein verschärftes Transparenzregister, das im europaweiten Kampf gegen Geldwäsche helfen soll. Vermittlerverbände sehen Mehraufwand auf ihr Klientel zukommen. AfW und VOTUM haben als Hilfestellung einen Leitfaden entwickelt.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben einen kostenlosen Leitfaden zur Umsetzung neuer Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz (GwG) erarbeitet. Die beiden Interessenverbände stellen diesen nun allen Versicherungsvermittlern und unabhängigen Finanzdienstleistern zur Verfügung. Er umfasst insbesondere Formulare und Arbeitshilfen, die eine praxisorientierte Hilfestellung für die Umsetzung der neuen Pflichten aus dem GwG bietet.
Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen
Durch die diversen Novellierungen und Anpassungen der vergangenen Jahre sei das Gesetz nicht übersichtlicher geworden, sondern werfe in seiner Anwendung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, eine Vielzahl von Fragen auf. Dazu Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal mit seinem multiplen Behördenversagen hat gezeigt, dass auch im Bereich der Geldwäschebekämpfung erheblicher Nachholbedarf besteht. Die unabhängigen Finanzberater und Finanzberaterinnen können mithilfe des Leitfadens nun mit gutem Beispiel vorangehen.“
VOTUM-Vorstand Martin Klein betont: „Die konsequente Umsetzung dieser Empfehlung sichert einen rechtskonformen Umgang mit dem komplexen Thema Geldwäsche. Die Verhinderung von Geldwäsche hat eine fundamentale Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung.“ Die Verbände setzen sich nach eigenen Angaben im Dialog mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK dafür ein, klare Vorgaben und Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu erreichen. Dies gelte insbesondere für eindeutige Bestimmungen, ab welcher Betriebsgröße die Bestellung von Geldwäschebeauftragten erforderlich ist.
Transparenzregister wird Vollregister
Hintergrund des Angebots von AfW und VOTUM ist eine weitere Verschärfung des GwG zum 1. August. Änderungen ergeben sich für Unternehmen daraus vor allem in Hinblick auf das Transparenzregister, das bisher als Auffangregister ausgestaltet war. Danach war eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister entbehrlich, wenn sich alle erforderlichen Angaben aus bestimmten öffentlich einsehbaren Registern, etwa dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister ergaben.
Das ist zukünftig nicht mehr der Fall. Mit dem neuen Vollregister werden nun die Daten zu allen wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar dort eingetragen und digital einsehbar sein. Fast alle Unternehmen müssen zukünftig ihre Eintragungen auch fortlaufend überprüfen und bei etwaigen Änderungen aktualisieren. Auch die bisherige Privilegierung für börsennotierte Aktiengesellschaften, bei denen die geldwäscherechtliche Kontrolle über die Börsennotierung als ausreichend nachgewiesen angesehen wurde, wurde aufgehoben. Sie werden nun mit den anderen Rechtseinheiten gleichbehandelt.
Instrument gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Mit der Aufwertung des Transparenzregisters will die Politik im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung europaweit vorankommen. Finanzminister Olaf Scholz sagte dazu im Februar: „Damit soll es leichter fallen, die oft absichtlich komplexen Firmenkonstrukte zu durchschauen, Strohmänner zu erkennen und Briefkastenfirmen aufzuspüren. Dieses Instrument soll deutsche Unternehmen davor schützen, mit unseriösen Geschäftspartnern und kriminellen Machenschaften in Verbindung zu kommen. Da Geldwäsche nicht vor Landesgrenzen haltmacht, erleichtern und intensivieren wir zudem den Austausch von Daten innerhalb der europäischen Familie.“ Experten befürchten für die deutsche Wirtschaft aber auch einen erheblichen Mehraufwand und sehen in dem Vollregister ein zusätzliches Haftungsrisiko für die Geschäftsführung.