Datenschutz: Initiative will freiwilligen Branchenstandard
Datenverarbeitungsvorgänge bei Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen sollen erleichtert werden. Das wünschen sich viele Marktteilnehmer. Sie haben sich deshalb an einer Initiative beteiligt, die hier über DSGVO-konforme Dokumente einen Branchenstandard etablieren will.
Ein breites Bündnis von Marktteilnehmern hat unter Führung des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW eine Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz gestartet. Ziel der „Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO“ ist nach eigenen Angaben, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen Einwilligungserklärung, Risikovoranfrage und Information zur Datenverarbeitung zu implementieren. Diese wurden von einem Expertenteam aus Rechtsanwälten sowie Datenschutz- und Vertriebsspezialisten in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet.
Hintergrund: Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzeinwilligung der Kunden in die Datenverarbeitung.
Breites Bündnis von Marktteilnehmern unterstützt Initiative
Die Initiative wird bereits jetzt von einer Vielzahl von Akteuren aus der Branche getragen und soll weiter wachsen. Unter den Beteiligten finden sich zahlreiche Versicherer, Pools und Verbünde, Initiativen oder Verbände. Während neben dem AfW weitere Interessensverbände für Vermittler wie der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler und Votum vertreten sind, fehlt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dieser nimmt für sich ebenfalls in Anspruch, unabhängige Finanzanlagenvermittler zu vertreten, liegt aber mit dem AfW seit Jahren über Kreuz. In einer Presseveröffentlichung kommen zahlreiche Beteiligte zu Wort, die das Ergebnis der neuen Initiative überschwänglich loben. So sagt Norbert Porazik, Geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz Maklerservice GmbH: „Das ist eine großartige Initiative, von der wir uns für unsere Partner aus der Maklerschaft, aber auch für die Abläufe mit den Versicherungsgesellschaften, besonders bei Bestandsübertragungen, erhebliche Erleichterungen versprechen.“
Einfachere Prüfprozesse
Die neuen DSGVO-konformen Vorlagen sollen unter Wahrung der Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Makler im Verhältnis zu ihren Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig würden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des Datenschutzkodex des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und deren unverbindlichen Musterformulierungen berücksichtigt wurden. Dadurch würden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Für Makler bedeute die Verwendung des Branchenstandards zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Darüber hinaus erfahre der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern, die deutlich vereinfachte Prüfprozesse aufsetzen könnten. Von der Zeitersparnis würden auch die Kunden profitieren.
Hohe Rechtssicherheit und Aktualität im Blick
Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken, wie die Initiative mitteilt. Die Einwilligungserklärungen werden in Form von PDF-Dokumenten kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht gewünscht und gewollt sei eine inhaltliche Änderung. Nur so ließen sich Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren. Das bestehende Expertenteam soll auch zukünftig die ständige Überarbeitung und Weiterentwicklung der Unterlagen sicherstellen, wenn sich infolge neuer Rechtsprechung, Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gesetzesänderungen ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt.