04.03.2021 Branche

Droht ein Generationenkonflikt in der betrieblichen Altersversorgung?

Niedrigzinsen führen in der betrieblichen Altersversorgung zu einer deutlichen Umverteilung zu Lasten der jüngeren Generationen. Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung und präsentiert Reformvorschläge.

Im Drei-Säulen-Modell der Altersversorgung hat die betriebliche Komponente in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. (Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock)
Im Drei-Säulen-Modell der Altersversorgung hat die betriebliche Komponente in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen.
(Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock)

Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) warnt in Anbetracht des anhaltenden Zinsverfalls vor einem aufziehenden Generationenkonflikt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). In einem Pressestatement erklärt Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des IVS: „Die historisch niedrigen Zinsen treiben den Finanzbedarf für die bestehenden Altzusagen mit ihren hohen Leistungsversprechen auf bislang nicht geahnte Höchststände.“ Dies führe zu einer erheblichen Mittelverlagerung zulasten der jüngeren Generationen.

Riesige Versorgungslücken

 

Lucius appelliert an die politischen Entscheidungsträger sowie Arbeitgeber und Gewerkschaften, die bAV-Systeme zukunftsgerecht auszubalancieren, um eine dauerhafte Benachteiligung der jüngeren Generationen zu vermeiden. „Von dem Versorgungsniveau der heutigen Rentnergenerationen werden die Jüngeren nur träumen können: Einerseits wird ihre Versorgungslücke immer größer, andrerseits treiben die niedrigen Zinsen den Aufwand für die eigene Vorsorge immer weiter in die Höhe“, so der IVS-Chef. Gleichzeitig reduzierten viele Arbeitgeber die zusätzlichen betrieblichen Versorgungsleistungen – nicht selten, weil sie die Mittel für die Erfüllung bestehender Altzusagen benötigten. Alle Beteiligten müssten erkennen, dass dieser Konflikt jetzt und nicht erst in zehn bis 15 Jahren entschärft werden dürfe. „Denn dann wären die Versorgungslücken uneinholbar groß“, sagt Lucius.

IVS-Vorschläge zur Zukunft der baV

 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, unterbreiten die Experten des IVS mehrere Vorschläge. So müsse aus den Beiträgen ein Maximum an Leistung herausgeholt werden. Mit einem garantierten Beitragserhalt werde das nicht gelingen. Denn unter dieser Voraussetzung muss der gesamte Beitrag sicher und ohne nennenswertes Überschusspotenzial angelegt werden, sodass am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich nur eine Leistung in Höhe der eingezahlten Beiträge herauskommt. Die Inflation schmälert den realen Wert zusätzlich..

Mehr Risiko und Verzicht auf Garantien

 

Das IVS fordert ein Umdenken. Ziel müsse es sein, von der Garantiefixierung wegzukommen und Risiken sachgerecht und angemessen einzuschätzen. „Beispielsweise werden Schwankungsrisiken im Zusammenhang mit Aktien und anderen Sachwertanlagen aufgrund der in Deutschland vorherrschenden Risikoaversion dramatisch überbewertet“, so der IVS-Vorsitzende. Diese Risiken seien jedoch über lange Zeiträume in einem Versorgungskollektiv und mit einem professionellen Risikomanagement sehr gut beherrschbar. Nicht zuletzt deshalb sieht das IVS großes Potenzial in der reinen Beitragszusage, die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 eingeführt wurde. Mit dem Verzicht auf Garantien eröffne sie deutlich größere Freiheitsgrade in der Kapitalanlage. Die Sozialpartner sollten in den nächsten Tarifverhandlungen deshalb das Thema bAV trotz der Corona-bedingten Verwerfungen nicht ausklammern.

Run-off von Pensionskassen verhindern

 

Mit Blick auf die erworbenen Besitzstände benötigten die bAV-Durchführungswege in Form von Versicherungen außerdem mehr Flexibilität im Arbeits- und Aufsichtsrecht, so das IVS. Ein wichtiger Schritt sei die Möglichkeit, Teilbestände bei regulierten Pensionskassen durch gezielte, bestandsbezogene Nachdotierungen der Trägerunternehmen zu sanieren. „Bislang musste die gesamte Pensionskasse gegen die Wand gefahren werden, bevor die Sanierungsklauseln greifen“, kritisiert Lucius. Durch die separate Sanierung von notleidenden Teilbeständen könnte das gesamte Kollektiv wirkungsvoll gestärkt und ein Run-off der Pensionskasse verhindert werden. Das IVS begrüßt den dazu vom Gesetzgeber vorgelegten Reformvorschlag.


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