GDV fordert Elementarschutz-Reform
Die Versicherer ziehen aus den Erfahrungen mit den diesjährigen Überschwemmungsschäden u.a. im Ahrtal Konsequenzen. Erstmals fordert der GDV die Einführung eines obligatorischen Elementarschadenschutzes für Wohngebäudeversicherungen.
Drei Monate nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW und pünktlich zum Beginn der Klimakonferenz in Glasgow legen die deutschen Versicherer konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vor. Eines der Hauptansinnen ist die Forderung nach einem neuen System für den Elementarversicherungsschutz. Hintergrund: Während die Gefahr von Extremwetterereignissen als Folge des globalen Klimawandels auch hierzulande zunehmen wird, sind bundesweit weniger als 50 Prozent aller Gebäude versichert
Neuverträge nur noch mit Elementarschadenschutz
Im Kern sieht das Konzept des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor, dass es künftig nur noch Wohngebäudeversicherungen geben soll, die auch Elementargefahren wie Hochwasser und Starkregen abdecken. Mit Blick auf den Versicherungsschutz für die rund 17 Millionen privaten Hauseigentümer schlägt das Positionspapier vor, in der privaten Wohngebäudeversicherung alle bestehenden Verträge um den Elementarschutz-Baustein zu ergänzen. Neuverträge werden ebenfalls nur noch mit Elementarschadenschutz angeboten. Für beides wäre eine gesetzliche Regelung notwendig.
„Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt. Daher sieht unser Gesamtkonzept nicht zuletzt die risikogerechte Absicherung aller Neu- und Bestandsbauten in der privaten Wohngebäudeversicherung vor“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Prämienhöhe – sowohl beim Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz als auch bei der Umstellung bestehender Verträge – soll sich laut GDV wie bisher nach „der konkreten Gefährdung des Gebäudes durch Naturgefahren" richten. Für Härtefälle soll es individuelle Lösungen geben, zum Beispiel mithilfe höherer Selbstbeteiligungen.
Kein Versicherungsschutz = keine Staatshilfen
„Darüber hinaus werden wir mit der neuen Bundesregierung alle Optionen prüfen und Wege diskutieren, wie in anderen Härtefällen sozialverträgliche Konditionen für private Hauseigentümer hergestellt werden können“, sagte Asmussen. Die Versicherungskunden, so das GDV-Konzept, haben bei Vertragsabschluss bzw. -umstellung auch künftig die Möglichkeit, sich gegen den Elementarschutz zu entscheiden. Sie müssen das aber aktiv tun. Mit dieser „Opt-Out-Regelung" verbinden die Versicherer die Erwartung, dass Eigenheimbesitzer – wenn überhaupt – künftig nur noch in Ausnahmefällen den Elementarschutz abwählen. In diesen Fällen müsse der Versicherte einer Haftungsfreistellung zustimmen. Konkret bedeutet das, dass der Hauseigentümer im Elementarschadenfall auf staatliche Hilfen verzichtet. „Klagerisiken, wie sie einer Pflichtlösung innewohnen, entfallen damit“, heißt es im GDV-Papier.
Neubauten in Risikozonen nicht mehr versicherbar
Ferner sollen Neubauten in amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten ab einem bestimmten Stichtag künftig keinen Versicherungsschutz für die Risiken Rückstau, Überschwemmung und Starkregen mehr erhalten. „Dies ist auch ein wichtiges Signal in Richtung Politik, keine Neubauten mehr in stark gefährdeten Gebieten zu genehmigen“, so Asmussen.