GDV zum Reise-Insolvenzgesetz: So nicht!
Branchenverband kritisiert drohende Lücke beim Versicherungsschutz – der Gesetzgeber sollte hier unbedingt nachbessern.

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Grundsätzlich begrüßt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die geplante Reform der Reiseinsolvenzabsicherung als längst überfälligen Schritt. Postiv sei insbesondere die Systemumstellung auf einen Reisesicherungsfonds – parallel zum bewährten Instrument der Kautionsversicherung.
Fehlender Übergang als zentrales Problem
Zugleich kritisiert der GDV aber den fehlenden Gleichlauf zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01. Juli 2021 und der Haftungsübernahme durch den Fonds. Das Problem: Laut aktuellem Entwurf gibt es für Letztere noch keinen konkreten Zeitpunkt. Das sei aber insbesondere deshalb notwendig, weil zahlreiche Reiseanbieter angesichts des pandemiebedingt deutlich erhöhten Insolvenzrisikos nur über einen bis zum 30. Juni laufenden Versicherungsschutz verfügen. Fraglich sei aber, ob diese Veranstalter nach diesem Datum die benötigte Absicherung nach bisherigem Recht für einen weiteren, zeitlich noch nicht einmal bestimmbaren Übergangszeitraum am Markt überhaupt erhalten werden. Hier sieht der GDV „dringenden Änderungsbedarf am Regierungsentwurf“.
Positiv vermerkt der Branchenverband dagegen, dass kleine Pauschalreiseanbieter mit unter drei Millionen Euro Umsatz sich weiter ausschließlich über eine Versicherung absichern können. Sach- und interessengerechter sei laut GDV allerdings eine höhere Umsatzgrenze von zehn Millionen Euro.
Zukunft der Reisebranche in Gefahr
Darüber hinaus weist der GDV auf die Gefahren eines künftig nicht mehr ausreichenden Deckungsschutzes durch die Versicherungs- und Finanzwirtschaft hin. Mit den weltweiten Beschränkungen des Reiseverkehrs in Folge der COVID19-Krise habe sich die Liquiditätslage der Reiseveranstalter erheblich verschlechtert und die Gefahr von Insolvenzen sei deutlich gestiegen. Langfristig schlage sich dies in höheren Prämien für die Insolvenzsicherung nieder, warnt der GDV. Dies könne zu einem Rückzug von Versicherern auf dem Markt führen – oder im Extremfall gar zu einem Zusammenbruch des gesamten Marktes.
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