Tarifverhandlungen in der Versicherungsbranche: Einigung nicht in Sicht
Auch die zweite Verhandlungsrunde zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband der privaten Versicherungswirtschaft blieb ohne Ergebnis. Die Gewerkschaft beklagt ein zu niedriges Angebot der Arbeitgeberseite. Streitpunkt ist auch das Thema Samstagsarbeit.
Auch die zweite Verhandlungsrunde zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Arbeitgeberverband der privaten Versicherungswirtschaft (AGV) ist ohne Ergebnis geblieben. Es geht um rund 160.000 Angestellte im Innendienst der privaten Versicherungswirtschaft. Begleitet wurden die Verhandlungen von Streiks in der Versicherungsbranche, an denen sich in Hannover, Bremen, Hamburg und im Provinzial-Konzern rund 800 Beschäftigte beteiligten.
Arbeitgeber bieten Einmalzahlungen und 2,5 Prozent
Der Arbeitgeberverband der privaten Versicherungsunternehmen legte ein erstes Angebot vor, das neben zwei Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 400 Euro zum 1. April 2022 und zum 1. April 2023 eine Erhöhung der Tarifgehälter zum 1. November 2022 von 2,5 Prozent umfasst. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll nach Vorstellung der Arbeitgeberseite 23 Monate betragen.
ver.di spricht von unzureichendem Angebot und bekräftigt weitere Forderungen
„Dieses Angebot der Arbeitgeber bedeutet, dass die Inflation nur zur Hälfte ausgeglichen würde und die Einkommen der Beschäftigten spürbar sinken würden - und das bei den guten Geschäftsergebnissen der Branche. Dieses Angebot ist unzureichend und wird den Leistungen der Beschäftigten in keiner Weise gerecht“, sagte ver.di-Verhandlungsführerin Martina Grundler. Zu den Kernforderungen der Gewerkschaften zählen unter anderem eine Erhöhung der Gehälter inklusive Zulagen um fünf Prozent, eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro sowie eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 60 Euro je Ausbildungsjahr.
Laut Grundler bestand seitens der Arbeitgeber zudem keinerlei Verhandlungsbereitschaft zu den weiteren Forderungen der Gewerkschaft. Dazu zählen der Rechtsanspruch auf Homeoffice, eine Verbesserung der Überstundenvergütung von Teilzeitkräften und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit für Beschäftigte, die nicht unter die gesetzliche Brückenteilzeit fallen.
Arbeitgeber wollen Arbeitszeit unter Einbeziehung des Samstags flexibilisieren
Gleichzeitig habe der Arbeitgeberverband seine Forderungen nach der erzwingbaren Einführung von Samstagsarbeit und der Herausnahme der übertariflichen Angestellten aus den Arbeitszeitregelungen des Tarifvertrages bekräftigt. Die Samstagsarbeit ist ein heißes Eisen: Aktuell können Betriebsräte nach Angaben von AGV-Chef Andreas Eurich das Ansinnen einer Sechs-Tage-Woche auch gegen den Willen der Mehrheit der Mitarbeiter ablehnen. Die AGV wünscht sich hier einen gesetzlichen Konfliktregelungsmechanismus (Einigungsstelle). Der Befürchtung von ver.di, die Arbeitgeber könnten diese neue Möglichkeit nutzen, um ihre Beschäftigten großflächig zur Samstagsarbeit zu zwingen, widersprach die Arbeitgeberseite.
Die Gewerkschaft will die Beschäftigten der Branche zu bundesweiten hybriden Streiks am 31. März und am 1. April aufrufen. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 1. April voraussichtlich in Düsseldorf statt.