Wegen Corona: Langfinger in Kurzarbeit
Laut GDV ist die Zahl der Wohnungseinbrüche Corona-bedingt auf ein historisches Tief gefallen. Die Daueranwesenheit in Zeiten von Home-Office schreckt Täter ab.

(Foto: Pixaline/Pixabay)
Das Coronavirus hat durchaus seine guten Seiten. Denn auch Wohnungsknacker sind in Zeiten der Pandemie zu „Kurzarbeit“ gezwungen. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche zuletzt auf ein historisches Tief gesunken.
Homeoffice als Abschreckungsmaßnahme
85.000 Wohnungseinbrüche zählten die deutschen Versicherer im Jahr 2020. Das sind rund 10.000 weniger als im Jahr zuvor. Damit wurde der niedrigste Wert in der bis 1998 zurückreichenden Statistik erzielt. „Der Rückgang der Einbruchzahlen liegt vor allem daran, dass die Menschen wegen der Corona-Pandemie viel Zeit zu Hause verbracht haben. Einbrechern fehlte somit oft die Gelegenheit für ihre Tat“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Mit den sinkenden Einbruchzahlen hat sich die Schadenhöhe um 70 Millionen Euro auf nunmehr 230 Millionen Euro verringert. Der Schadendurchschnitt ist um 300 Euro (- 9,8 Prozent) auf 2750 Euro gesunken.
Anhaltender Abwärtstrend
Laut GDV hält der Abwärtstrend der Einbruchzahlen bereits seit 2015 an. Schuld daran sind unter anderem die intensivierten Sicherheitsmaßnahmen der Versicherten. „Wir sehen seit Jahren, dass viele Haus- und Wohnungsbesitzer in bessere Sicherheitstechnik investieren. Das zahlt sich aus“, sagt Asmussen. Eingebrochen werde meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren, die sich in wenigen Sekunden aufhebeln lassen.
Mehr Schutz durch einfache Maßnahmen
Wer in Sicherheit investiert, profitiert schon von kleinen Maßnahmen – etwa eine Nachrüstung einbruchhemmender Fensterbeschläge nach DIN 18104. Denn Wohnungsknacker sind ungeduldig. Jeder zweite Einbruch scheitert, weil die Täter nicht schnell genug ins Haus kommen. GDV-Chef Asmussen kritisiert allerdings, dass einbruchhemmende Fenster und Türen bei Neubauten wegen fehlender Vorschriften nicht standardmäßig eingebaut werden. Durch Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen und deren konsequente Umsetzung könnte der Einbruchschutz jedoch wirksam erhöht werden.
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