15.11.2023 Branche

AfW begrüßt BaFin-Kritik an EU-Taxonomie

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Mark Branson, hat die EU-Regeln zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor gerügt. Der Vermittlerverband AfW fühlt sich bestätigt.

Bonner Perspektiven: Aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommen mahnende Worte zur Taxonomieverordnung der Europäischen Kommission. (Foto: BaFin)
Bonner Perspektiven: Aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommen mahnende Worte zur Taxonomieverordnung der Europäischen Kommission.
(Foto: BaFin)

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt die sehr klaren Worte des BaFin-Chefs Mark Branson zur verfehlten EU-Nachhaltigkeitsregulierung im Finanzsektor, auf der Euro Finance Week am vergangenen Montag. „Es gibt viel gut gemeinte Regulierung, die das Ziel verfehlt hat und uns teilweise in eine Sackgasse gebracht hat. Da müssen wir wieder raus.“ Und: „Ich denke, die Taxonomie war gut gemeint, aber sie ist nicht der Weg zum Ziel.“ Vielmehr kreiere sie in diesem Bereich Geld für Beratungsunternehmen.

Diese Deutlichkeit ist nach Ansicht des AfW bemerkenswert. Der Verband habe das in seiner sehr kritischen Stellungnahme an die European Securities and Markets Authority (ESMA) zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen nach MiFID 2 ebenfalls betont. https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/vorgaben-zur-nachhaltigkeitsabfrage-nach-mifid-weltfremd-und-nicht-umsetzbar/

Bessere Lösungen gefordert

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, sagt dazu: „Das wir hier – leider! – klar ein Scheitern der regulatorischen Intention erleben, dürfte unstreitig sein. Es ist ein wichtiger Schritt, dass sich nun auch die BaFin deutlich für neues Denken und besseren Lösungen einsetzt.“

Hintergrund: Die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen ist von zentraler Bedeutung für die Transformation der Wirtschaft und die Mobilisierung von Kapital für nachhaltige Aktivitäten: Die 2020 in Kraft getretene Verordnung definiert im Sinne des Pariser Klimaabkommens, was als ökologische nachhaltige wirtschaftliche Aktivität gelten kann. Sie ist dabei Kerninstrument des EU-Aktionsplans „Financing Sustainable Growth“. Für Kreditinstitute aber auch Vermittler entstehen durch die EU-Taxonomie zahlreiche Herausforderungen bei der Umsetzung.


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