03.06.2022 Branche

Elementarschäden: Länder pro Versicherungspflicht

Erst machten die Justizminister der Länder den Weg frei, dann legten die Ministerpräsidenten nach. Sie wollen eine Versicherungspflicht für Elementar­schäden. Für den GDV ist das eine Niederlage, auch wenn man sich daran klammert, dass das Vorhaben enge Grenzen habe.

Mit der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung kann man sich bisher optional gegen Schäden aufgrund von Überschwemmungen (Flusshochwasser, Starkregen), Lawinen, Erdrutsch oder Erdbeben absichern. (Foto: Martin Seifert)
Mit der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung kann man sich bisher optional gegen Schäden aufgrund von Überschwemmungen (Flusshochwasser, Starkregen), Lawinen, Erdrutsch oder Erdbeben absichern.
(Foto: Martin Seifert)

Die Bundesländer haben sich für die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen. Laut „dpa“ soll der Bund nun bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeiten. Die Regierungschefs stimmten dem Antrag von Baden-Württemberg und Sachsen demnach ohne Aussprache zu. Nach den Sturzfluten und Überschwemmungen in mehreren Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 war eine neue Debatte darüber entbrannt, wie Schäden durch Flutkatastrophen besser abgesichert werden könnten. Bundesweit ist nur weiterhin ungefähr nur jedes zweite Gebäude gegen Elementarschäden versichert.

Einstimmiger Beschluss der Ministerpräsidenten

 

Der Bund hat nach Angaben des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) zugesagt, die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zu prüfen. Die Länderchefs hätten sich einstimmig dafür ausgesprochen, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nach ihrem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) weiter. „Wir müssen dafür sorgen, dass nach einem Unwetter kein Mensch vor dem finanziellen Ruin steht“, sagte Wüst. „Klimawandel führt dazu, dass auch der Schutz vor Extremwetter zur Krisenfestigkeit unseres Landes gehört.“

Umsetzung nur mit hohen Selbstbehalten?

 

Zuvor hatten die Justizminister bei ihrer Konferenz in Schwangau im Allgäu festgestellt, dass eine solche Pflichtversicherung für private Wohngebäudeeigentümer möglichst ist. In dem veröffentlichten Beschluss heißt es, dass sie die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden „innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors für verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen“ erachten, „insbesondere wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden“. 2017 hatte eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz noch „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen eine solche Pflichtversicherung angeführt.

GDV sieht enge Grenzen einer Pflichtversicherung

 

Die Entscheidung dürfte dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gar nicht gefallen. „Das Gutachten der Justizministerkonferenz zeigt richtigerweise vor allem eines: Eine Pflichtversicherung bei verfassungskonformer Umsetzung hat enge Grenzen. Sie wird am Ende nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz umsetzbar sein, zum Beispiel nur für hochgefährdete Gebäude oder nur für Neubauten", sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Eine solche Pflichtversicherung würde jedoch weiterhin viele Schäden unversichert lassen und damit das Ziel eines flächendeckenden Schutzes konterkarieren. Den aus GDV-Sicht wichtigen Aspekten Prävention und Klimafolgeanpassung hätten die Justizminister nicht den nötigen Stellenwert eingeräumt.

Das GDV-eigene Konzept sieht ein sogenanntes Opt-Out-Modell vor. Asmussen: „Es ist das mildere, verfassungsrechtlich sicherere und zielführendere Mittel gegenüber einer Pflichtversicherung. Als Präventions- bzw. Anpassungselemente fordern wir unter anderen Bauverbote in extrem hochwassergefährdeten Gebieten und besseren Schutz bestehender Gebäude.“ Doch die Umsetzung dieser Pläne ist nun in weite Ferne gerückt.


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