29.03.2022 Branche

Erwerbsminderungsrente soll steigen

Bundesarbeitsminister Heil hat eine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestands­rentner angekündigt. Auch wer bereits vor 2019 wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten konnte, soll per Zuschlag bessergestellt werden.

Der geplante Zuschlag könnte rund drei Millionen Bezieher der Erwerbsminderungsrente besserstellen. (Foto: Marcus Aurelius/Pexels)
Der geplante Zuschlag könnte rund drei Millionen Bezieher der Erwerbsminderungsrente besserstellen.
(Foto: Marcus Aurelius/Pexels)

Bezieher von Erwerbsminderungsrente sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vom 1. Juli 2024 an einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf diese Leistung erhalten. Das geht laut „Deutscher Presse-Agentur“ (dpa) aus einem Entwurf für ein Gesetz zur Rentenanpassung hervor. Der Zuschlag würde demnach etwa drei Millionen Rentner in Deutschland begünstigen – neben rund 1,3 Millionen Erwerbsgeminderten, die bereits vor 2019 eine Frührente erhielten, auch noch mehr als 1,5 Millionen Hinterbliebene. Die Kosten setzt das Ministerium mit jährlich 2,6 Milliarden Euro an. Allein bis Ende 2025 belaufen sich die Mehrausgaben der Rentenversicherung damit auf knapp vier Milliarden Euro.

Auch wer schon Rente bezieht, profitiert

Allerdings sollen nur Personen, die bereits länger als seit 2014 Erwerbsminderungsrente beziehen, dem Entwurf zufolge den vollen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Personen, die zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner geworden sind, bekommen den Plänen zufolge 4,5 Prozent. Die Höhe des Zuschlags zur Leistung „orientiert sich – ausgehend von der individuellen Vorleistung an Entgeltpunkten – an der am 1. Januar 2019 geltenden Zurechnungszeit bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monate“", heißt es in dem Regierungsentwurf. Anders als bei zurückliegenden Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente sollen damit erstmals auch sogenannte Bestandsrentner profitieren, also Menschen, die nicht erst neu eine Erwerbsminderungsrente erhalten.


Neueinsteiger stehen besser da als früher



Die bereits geltenden Verbesserungen für neue Bezieher von Erwerbsminderungsrente hätten dazu beigetragen, dass der durchschnittliche monatliche Rentenbetrag von rund 628 Euro für den Erstbezug im Jahr 2014 auf rund 882 Euro für 2020 als Einstiegsjahr gestiegen sei. Die Gesetzesänderung will der Minister zusammen mit der turnusgemäßen Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett will sich nach „dpa“-Informationen voraussichtlich am 13. April mit dem neuen Vorhaben befassen.

Erwerbsminderungsrente

Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, kann oft kaum noch für seinen Lebensunterhalt sorgen. Manchmal schließen Krankheit oder Behinderung sogar jegliches Arbeiten aus. In solchen Fällen soll die gesetzliche Erwerbsminderungsrente helfen, den Einkommensverlust zumindest zum Teil auszugleichen. Dafür ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Der Anspruch ist im Wesentlichen an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Gesundheitszustand: Sie können wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten (weniger als drei Stunden: volle Erwerbsminderungsrente).
  • Wartezeit: Sie waren vor Eintritt in die EM-Rente mindestens fünf Jahre rentenversichert.
  • Beiträge: Sie haben in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Alter: Sie haben das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommt, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung nur zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen deshalb auch die volle Erwerbsminderungsrente. Anders als etwa bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spielt bei der Erwerbsminderungsrente der erlernte oder ausgeübte Beruf keine Rolle. Entscheidend ist, inwieweit man fähig ist, irgendeine Arbeit auszuüben.


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