EU-Aufsicht nimmt Preispolitik aufs Korn
Lockangebote für Neukunden, schleichende Prämienerhöhungen im Bestand: Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa will die Preispolitik der Versicherer stärker unter die Lupe nehmen. Maßstab müsse stets das Risikoprofil sein.

(Foto: EIOPA)
Unter der Führung der Niederländerin Petra Hielkema zieht die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) die Zügel an. Die in Frankfurt ansässige EU-Behörde hat eine öffentliche Konsultation gestartet und will in den kommenden drei Monaten die Meinung von Marktteilnehmern, zu unfairen Preisunterschieden erfragen und auf die Auswertung der Ergebnisse reagieren. Ein entsprechendes Konsultationspapier hat die Aufsichtsbehörde auf ihrer Website veröffentlicht.
Benachteiligung von Bestandskunden soll beendet werden
Ziel ist es, gegen Lockangebote von Versicherern vorzugehen. Der Verdacht: Durch die Schnäppchen für Neukunden würden Bestandskunden benachteiligt, die für den gleichen Schutz höhere Prämien zahlen. Dabei müsste Basis der Kalkulation stets das Risikoprofil sein. „Einige dieser Praktiken sind nach Ansicht der Eiopa nicht von der geltenden EU-Gesetzgebung gedeckt und führen zu einer unfairen Behandlung der Kunden“, heißt es in einem Papier der Behörde. Die Beendigung dieser Praxis soll den Verbraucherschutz stärken.
„Price walking”: Großbritannien als Vorbild
Die Erfahrung der Versicherer zeigt, dass treue Kunden Preiserhöhungen tolerieren und nicht kündigen – darunter seien vor allem ältere Menschen, die den Anbieter erfahrungsgemäß seltener wechseln. Bei der Vertragsverlängerung müssten sie dann entsprechend mit höheren Prämien rechnen. Der Mehrerlös ließe sich dazu nutzen, die Neukundengewinnung zu subventionieren. Vor allem der Preiswettbewerb in der Autoversicherung wird auf diese Weise ausgetragen.
Dieses Vorgehen benachteilige jedoch Kunden, die loyal zu ihrem Versicherer stehen, unangemessen, heißt es in dem Eiopa-Papier. Grundsätzlich seien bestimmte Rabatte in der EU erlaubt. Die Behörde erwarte von den Versicherern aber den Nachweis, dass sie die Kunden mit ihren Preisstrategien nicht unfair behandelten. In ihren aufsichtsrechtlichen Erwartungen lege sie deshalb fest, „dass Versicherer, die von differenzierten Preisgestaltungspraktiken Gebrauch machen wollen, nachweisen müssen, dass sie über angemessene Produktaufsichts- und Governance-Maßnahmen verfügen, um eine faire Behandlung der Verbraucher und die Minderung von Verbraucherrisiken zu gewährleisten“. In Großbritannien hat die auf den Verbraucherschutz spezialisierte Finanzaufsicht FCA solche Praktiken, die dort unter dem Schlagwort „Price Walking“ bekannt sind, schon 2021 untersagt.
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