14.03.2024 Branche

Europäisches AI-Gesetz: Was die Versicherer bemängeln

Das EU-Parlament hat den vorläufigen Text zum AI-Act gebilligt. Zwar befürwortet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verbindliche Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz. In einem Bereich gehen dem Verband die geplanten Vorschriften aber zu weit.

KI = Fluch oder Segen? Ein EU-Gesetz regelt künftig den Umgang mit künstlicher Intelligenz und schafft somit einen rechtlichen Rahmen. (Foto: @ Designsprache - stock.adobe.com)
KI = Fluch oder Segen? Ein EU-Gesetz regelt künftig den Umgang mit künstlicher Intelligenz und schafft somit einen rechtlichen Rahmen.
(Foto: @ Designsprache - stock.adobe.com)

ChatGPT, Gemini & Co.: Künstliche Intelligenz (KI, englisch: AI) ist gerade dabei, die Arbeitswelt zu revolutionieren. Ihr Potenzial ist enorm. Nahezu alle Branchen und alle Bereiche der Wertschöpfung können künftig von den superschlauen Anwendungen profitieren. Das gilt auch für die Versicherungsbranche. Mittels AI-Anwendungen lassen sich hier z. B. komplexere Aufgaben wie die Beantwortung von Suchanfragen oder der Eingang von Schadensmeldungen automatisieren und beschleunigen.

Sensibel für neue Gefahren durch KI

 

Doch die Anwendung von AI birgt auch Gefahren, insbesondere durch Datenmissbrauch, nicht geklärte Haftungsfragen und ethisch zweifelhafte Anwendungen. Vor allem in Europa sind Rufe nach staatlicher Regulierung laut. Die wird jetzt amtlich: Am 13. März hat das Europäische Parlament dem vorläufigen Gesetzestext zur Regulierung Künstlicher Intelligenz zugestimmt. Die Versicherer begrüßen die Entscheidung: „Die Einigung auf für alle verbindliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist gut. Auch für den Versicherungssektor ist KI der nächste große Entwicklungsschub. Mit der Verordnung setzt die EU den Maßstab für die Entwicklung von KI unter Beachtung ethischer Standards und europäischer Werte“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 

Verbindlicher Rechtsrahmen als Wettbewerbsvorteil

 

KI-Basismodelle wie GPT-4, in der Öffentlichkeit über die Anwendung ChatGPT bekannt, sollen vergleichsweise praxisnah reguliert werden. Vorgesehen ist, dass Basismodelle anhand festgeschriebener Metriken, wie etwa ihrer Rechenleistung, in Modelle mit oder ohne systemische Risiken unterteilt werden. Modelle mit systemischen Risiken müssen strengere Auflagen erfüllen und sich regelmäßigen Prüfungen unterziehen. Dazu Asmussen: „Mit der KI-Verordnung hat sich die EU auf einen Rechtsrahmen verständigt, der aller Voraussicht nach ausreichend flexibel ist, um innovationsfähig zu bleiben. Das ist gut für den KI-Standort Europa.“ Viele KI-Anwendungen auf der Basis von generativen KI-Systemen wie zum Beispiel das Vorformulieren von E-Mails oder Briefen oder die Zusammenfassung von langen Texten schafften in den Unternehmen schon heute große Produktivitätsgewinne. 

Wo die Regulierungen übers Ziel hinausschießen

 

Kritik aus der Branche gibt es allerdings an der Zuordnung von bestimmten Anwendungen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum Hochrisikobereich. Konkret geht es dabei um Systeme, mit denen die Risiken von Einzelpersonen bewertet werden oder Preise gestaltet werden. „In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durch bestehende Vorschriften schon enorm hoch ist. Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht“, so Asmussen.


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