Immer mehr unerlaubte Werbeanrufe – auch aus der Finanzwelt
Die Anzahl der Beschwerden über lästige Telefonanrufe bei der Bundesnetzagentur hat einen neuen Höchststand erreicht. In knapp jedem siebten Fall ging es um Produkte aus der Versicherungs- und Finanzbranche.
Auf diese Top-Platzierung kann die Versicherungsbranche wahrlich nicht stolz sein: In Sachen lästiger, unerlaubter Werbeanrufe liegen die Übeltäter aus dem Produktsegment Versicherungen und Finanzen mit über 11.000 Beschwerden auf Platz 2. Größer war die Zahl nur bei Energieversorgungsprodukten. Das belegen die aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur. Im Jahr 2021 gingen dort insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden von Verbrauchern ein, die sich von Anrufern gestört fühlten – 26 Prozent mehr als im Vorjahr.
Unterdrückte Nummer als Hauptübel
Häufigstes Ärgernis sind Anrufe ohne Rufnummernanzeige oder solche mit wiederholt wechselnder, falscher Rufnummer (sog. Call-ID-Spoofing). Das mache es den Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern, so die Bundesnetzagentur. Zudem erschwerten die Anrufer mit ihrem verschleiernden Verhalten der Behörde Ermittlungen wegen unerlaubter Telefonwerbung.
Telefonwerbung ohne Zustimmung des Angerufenen sowie Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer sind seit 2009 verboten. Im Jahr 2021 wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Dies stellt laut Bundesnetzagentur im Vergleich zu den letzten Jahren eine erneute Steigerung dar (2018: 1.105.000 Euro; 2019: 1.309.500 Euro; 2020: 1.351.500 Euro).
Bußgeld künftig 30-mal so hoch
Laut „Sünderliste“ der Bundesnetzagentur wurden dabei im Einzelfall zwischen 15.000 bis zu 80.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung für Versicherungsprodukte fällig. Ein Call-Center-Betreiber, der zusätzlich auch Werbeanrufe für Telekommunikationsdienstleistungen und Energielieferverträge durchführen ließ, wurde gar mit 260.000 Euro zur Kasse gebeten. Konkrete Namen der sanktionierten Unternehmen nannte die Behörde nicht. Künftig drohen aber noch deutlich üppigere Strafzahlungen. Zum 1. Dezember 2021 erhöhte der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 auf künftig 300.000 Euro. „Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens hat der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen inakzeptabel ist”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Behördenchef verspricht: „Wir werden die Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen.”