Verband beklagt höhere Hürde für Wechsel in die PKV
Die Bundesregierung hat die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2023 beschlossen. Dass die Versicherungspflichtgrenze erneut stärker steigt als die Beitragsbemessungsgrenze, beklagt der PKV-Verband. Denn das erschwere den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.

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Angestellte müssen im kommenden Jahr deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Ein Umstand, den der Verband der Privaten Krankenversicherung beklagt, weil dadurch seine Zielgruppe verkleinert wird.
Wechsel in PKV 2023 ab 66.600 Euro
Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro) angehoben. Die JAEG legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV sind und in eine private Krankenversicherung wechseln können. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Die Beitragsbemessungsgrenze, die bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird, steigt auf 59.850 Euro (2022: 58.050 Euro). Die Bundesregierung passt die Sozialversicherungsrechengrößen jeweils jährlich entlang der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland an (2021: plus 3,30 Prozent).
Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze driften auseinander
Allerdings driften in der Krankenversicherung die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze im Zeitverlauf immer weiter auseinander: Lag die Differenz zwischen beiden im Jahr 2003 noch bei 4500 Euro, wird sie mit der neuen Verordnung im Jahr 2023 6750 Euro betragen. Das war keineswegs immer so, wie der PKV-Verband erklärt: Bis Ende 2002 waren die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der GKV nämlich identisch. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis überproportional erhöht. Damit war laut PKV-Verband das klare Ziel verbunden, den Kreis der Versicherten, die zwischen GKV und PKV entscheiden können, einzugrenzen. Die Wahlfreiheit sei beschnitten worden.
PKV befürchtet „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“
Mit der außerordentlichen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003 wurde der Wettbewerb zwischen GKV und PKV bewusst eingeschränkt. Die Folge: Immer mehr Arbeitnehmer bleiben in der GKV pflichtversichert. Werde dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entstehe schleichend eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“, so der PKV-Verband, der fordert, die Versicherungspflichtgrenze wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze abzusenken. Aktuell ist die Schere aber nur geringfügig auseinandergegangen: Die Differenz beim Anstieg 2023 beträgt gerade mal 0,4 Prozentpunkte (3,1 zu knapp 3,5 Prozent).
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