Kolumne 09.10.2023 Recht | Ratgeber

Keine Kürzung trotz Obliegenheitsverletzung

Wer sich nicht an die Regeln aus dem Versicherungsvertrag hält, riskiert Leistungskürzungen. Doch es gibt Ausnahmen. Die VP-Rechtsexperten Raimund Mallmann und Jem Schyma erläutern dies anhand eines aktuellen OLG-Urteils.

Foto der Anwälte Jem Schyma und Raimund Mallmann und von der Düssel­dorfer Kanzlei WILHELM Rechtsanwälte (Foto: WILHELM Rechtsanwälte )
Experten-Duo: Jem Schyma (l.) und Raimund Mallmann von der Düssel­dorfer Kanzlei WILHELM Rechtsanwälte sind Profis im Versicherungsrecht: www.wilhelm-rae.de
(Foto: WILHELM Rechtsanwälte )

Der Fall.

Oktober 2014: Ein Geschäftsführer meldet sich bei seinem Versicherer berufsunfähig und beantragt Leistungen aus der BU-Versicherung. Das Problem: Er ist bereits seit Ende 2012 krankgeschrieben und wusste seit Mitte 2013, dass er berufsunfähig ist. Die um mehr als ein Jahr verspätete Anzeige des Versicherungsfalls stieß dem Versicherer ebenso übel auf wie der weitere Verlauf des Falls: Denn ohne Begleitung seines Anwalts wollte sich der Versicherte zunächst keiner ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Der Versicherer berief sich auf Leistungsfreiheit und verweigerte die Zahlung der BU-Rente für mehr als vier Jahre, in denen der Versicherte seinen Anzeige- und Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen war.

Der Rechtsstreit.

Der Mann reichte Klage auf vollständige Leistung ein. Sein Argument: Unabhängig davon, ob er eine Obliegenheit verletzt habe oder nicht, sei der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Denn die Obliegenheitsverletzung habe sich weder auf den Umfang des Schadens noch auf den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ausgewirkt.
Verletzt ein Versicherungsnehmer eine Obliegenheit, so ist es wichtig zu klären, ob dem Versicherer daraus überhaupt ein Nachteil entstanden ist – er also zum Beispiel mehr zahlen muss, als nötig gewesen wäre, oder seine Ermittlungen zum Versicherungsfall beeinträchtigt wurden. Den Beweis dafür, dass die Obliegenheitsverletzung keine negativen Folgen hatte, müsse der Versicherungsnehmer erbringen, so das Argument des Versicherers.

Die Entscheidung.

Sowohl in erster Instanz vor dem Landgericht Heidelberg als auch in zweiter vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hatte der berufsunfähige Geschäftsführer Erfolg (Az. 12 U 1/22): Zwar habe der Versicherte fraglos seine Anzeige- und Mitwirkungspflichten verletzt, so die Richter. Dies habe sich jedoch nicht auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ausgewirkt. Arztberichte belegten, dass der Kläger ab Ende 2012 berufsunfähig war. Daran hätten auch eine rechtzeitige Anzeige des Versicherungsfalls beim BU-Versicherer und ein weiteres medizinisches Gutachten nichts ändern können.

Die Folgen.

Versicherer wollen häufig ihre Zahlung mit dem Verweis auf Obliegenheitsverletzungen des Versicherten reduzieren oder komplett streichen. Doch immer dann, wenn die Obliegenheitsverletzung keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers hatte, steht dem Versicherungsnehmer die volle Leistung zu – so war es am Ende auch in diesem Fall.


Weitere Artikel

Listing

15.07.2024 Recht | Ratgeber

Die Grenzen von Telematik-Tarifen

Gesünder leben und Prämien sparen: Telematik-Tarife werden bei Berufsunfähigkeits­versicherern immer beliebter. Doch die Klauseln müssen ausreichend transparent sein, stellte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klar. FOCUS MONEY-­Versicherungs­profi-­Experte Dr. Markus Weyer erklärt, warum das Urteil für die Branche so bedeutend ist.

> weiterlesen
Listing

02.07.2024 Recht | Ratgeber

Ombudsmann entscheidet über Angehörigenklausel

Haftpflichtansprüche zwischen zusammenlebenden Familienmitgliedern sind nicht versichert. Doch was, wenn eine GbR mit im Spiel ist? Diese Frage musste der Versicherungsombudsmann klären. Die Rechtsexperten des FOCUS MONEY-Versicherungsprofi, Jem Schyma und Raimund Mallmann, erläutern die Entscheidung der Schlichtungsstelle.

> weiterlesen
Listing

17.06.2024 Recht | Ratgeber

Muss Versicherung an Verkehrsrowdy zahlen?

Ein Autofahrer crashte seinen Sportwagen nach einem missglückten Drift-Versuch. Bei grober Fahrlässigkeit wäre der Versicherer in der Pflicht, bei Vorsatz nicht. Das Landgericht Coburg hatte hier eine klare Meinung. VP-Experte Norman Wirth erklärt, was das Urteil für Autofahrer bedeutet.

> weiterlesen