Kolumne 17.07.2023 Recht | Ratgeber

Managerhaftung: Risiko Bußgeld

Müssen Geschäftsführer für von ihnen verschuldete Bußgelder geradestehen? Die VP-Rechtsexperten Raimund Mallmann und Jem Schyma berichten von einem aktuellen Fall, der noch hohe Wellen schlagen könnte.

Foto der Anwälte Jem Schyma und Raimund Mallmann von der Düssel­dorfer Kanzlei WILHELM Rechtsanwälte (Foto: WILHELM Rechtsanwälte )
Experten-Duo: Jem Schyma (l.) und Raimund Mallmann von der Düssel­dorfer Kanzlei WILHELM Rechtsanwälte sind Profis im Versicherungsrecht: www.wilhelm-rae.de
(Foto: WILHELM Rechtsanwälte )

Der Fall.

Eine Behörde belegt ein Unternehmen mit einer Geldbuße für einen Kartellverstoß. Die Geldbuße sowie darauffolgende Schadensersatzzahlungen an Dritte und Anwaltshonorare summieren sich zu einem hohen Vermögensschaden. Diesen Vermögensschaden verlangt das Unternehmen vom damals verantwortlichen Geschäftsführer ersetzt. Der Manager lehnt die Schadensersatzforderung ab und – so ziehen die streitenden Parteien vor das Landgericht Dortmund.

Der Stellungnahme.

Das Urteil in diesem Fall ist zwar noch nicht gesprochen – doch gibt es schon eine bemerkenswerte Stellungnahme aus Dortmund: In einem veröffentlichten Hinweis (Beschluss vom 21. Juni 2023 – 8 O 5/22 Kart) erkennen die Richter grundsätzlich eine Haftung des Geschäftsführers für das Bußgeld an.

Die Brisanz.

Warum ist dieser Hinweis so berichtenswert? Weil er eine offene Diskussion neu entfacht, bei der es um potenzielle Milliardenrisiken geht.
Kartellverstöße, Datenschutzverletzungen, Missstände in der Lieferkette – die Liste möglicher Verfehlungen, für die ein Unternehmen eine Geldbuße kassieren kann, ist lang. Oft lässt sich der Rechtsverstoß auf ein Versagen in der Führungsebene zurückführen. Kann also das Unternehmen vom Manager Schadensersatz für das Bußgeld verlangen? Diese Frage ist unter Juristen hoch umstritten. Das Problem: Bisher gibt es keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) oder eines Oberlandesgerichts hierzu. Jede Stellungnahme eines Gerichts ist daher interessant – nicht nur für Juristen, sondern besonders für Entscheidungsträger und ihre Versicherungsvermittler.

Die Aussagen.

Noch fehlt ein rechtskräftiges Urteil in dem anhängigen Fall aus Dortmund. Ob und wann das OLG Hamm als nächsthöhere Instanz in der Sache entscheiden darf, bleibt mit Spannung abzuwarten. Womöglich wird sich abschließend auch noch der BGH mit der Rechtsfrage befassen. Versicherungsvermittler sollten das Thema
Bußgeld in der Beratung auf jeden Fall schon jetzt unbedingt auf dem Radar haben.


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