11.05.2020 Recht | Ratgeber

Urteil für mehr Transparenz beim Versicherungs­vergleich

Verivox zeigt nur knapp die Hälfte der Anbieter in seinem Versicherungsvergleich. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird darauf aber nicht genau hingewiesen. Ein erstes Urteil bestätigte die Rechtauffassung der Verbaucherschützer. Doch Verivox ging sofort in Berufung.

Die Richter in Heidelberg entschieden zu Ungunsten der Vergleichsplattform. Beendet ist der Streit indes nicht. (Foto: memyjo/Adobe Stock)
Die Richter in Heidelberg entschieden zu Ungunsten der Vergleichsplattform. Beendet ist der Streit indes nicht.
(Foto: memyjo/Adobe Stock)

Nächste Runde im Streit zwischen Versicherern und Vergleichsportalen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht sich in seiner Haltung bestärkt, dass das Vermittlungsportal Verivox nicht ausreichend darauf hingewiesen hat, dass zahlreiche Anbieter in seinem Vergleich für Privathaftpflichtversicherungen fehlten. Zu dieser Einschätzung kommt der auf Unterlassung klagende Verband nach dem heutigen Urteil des Landgerichts Heidelberg. Demnach müsse Verivox zukünftig ausdrücklicher darauf hinweisen, dass sein Vergleich auf einer eingeschränkten Marktauswahl beruht. Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil (Az. 6 O 7/19) ist aber noch nicht rechtskräftig. Verivox hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz?

 

Nach vzbv-Darstellung folgte das Gericht seiner Argumentation. Danach müssen Versicherungsvermittler ihre Kunden ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweisen. Außerdem müssen sie mitteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung erbringen. Diese Anforderungen erfüllte Verivox offenbar nicht ausreichend. Die Links mit den Hinweisen seien so unauffällig gestaltet, dass sie von Verbrauchern übersehen werden könnten. Außerdem rügte das Gericht, dass weitergehende Angaben über die Markt- und Informationsgrundlage des Versicherungsvergleichs, wie beispielsweise der Marktanteil der berücksichtigen Anbieter oder die Anzahl der einschlägigen Versicherungsprodukte, fehlten.

Nach Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bildeten die teilnehmenden Versicherer nur 48 Prozent des Marktes ab. „Ob ein Versicherungsvergleich wirklich zu den besten Angeboten führt, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Anbieter und Tarife einbezogen sind", sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Deckt der Vergleich nicht einmal die Hälfte des Marktes ab, sind Kunden vor Vertragsabschluss klar und deutlich über diese wesentliche Einschränkung zu informieren."

 


Weitere Artikel

Listing

18.11.2024 Recht | Ratgeber

Erfolg für Handelsvertreter

Nachdem ein Versicherer den Handelsvertrag mit einem Versicherungsvertreter gekündigt hatte, forderte das Unternehmen Zuschüsse in Höhe von rund 44.000 Euro zurück. Doch vor dem Landgericht Köln kassierte das Unternehmen eine Niederlage. Wie Exklusivvermittler von dem Urteil profitieren.

> weiterlesen
Listing

08.10.2024 Recht | Ratgeber

Poolmakler sind nicht rentenversicherungspflichtig!

Doppelter Erfolg für die Rechtsanwaltskanzlei Wirth: Sie erreichte, dass die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd die Rentenbescheide von zwei Maklern nachträglich revidiert hat. Damit wurde ein Fehlurteil des Bayerischen Landessozialgerichts, das die Branche jahrelang verunsichert hat, entschärft.

> weiterlesen
Listing

29.08.2023 Recht | Ratgeber

Versicherungsschutz trotz veralteter IT

Fehlende Sicherheitsupdates führen laut Landgericht Tübingen nicht automatisch zum Leistungsausschluss bei der Cyberversicherung. Die VP-Experten Schyma und Mallmann erklären, was dieses Urteil für die Versicherten bedeutet – und worauf insbesondere Neukunden achten sollten.

> weiterlesen