16.07.2020 Recht | Ratgeber

Bei Drohnen an die Versicherungspflicht denken

Die Zahl privat genutzter Drohnen in Deutschland steigt kontinuierlich. Die Regeln für die Nutzung sind streng. In jedem Fall braucht man einen spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung.

Sowohl gewerblich als auch privat genutzte Drohnen unterliegen in Deutschland einer Versicherungspflicht. (Foto: Thomas Ehrhardt/Pixabay)
Sowohl gewerblich als auch privat genutzte Drohnen unterliegen in Deutschland einer Versicherungspflicht.
(Foto: Thomas Ehrhardt/Pixabay)

In Deutschland gibt es nach einer Analyse des Verbands Unbemannte Luftfahrt bereits rund eine halbe Million Drohnen. Die meisten davon werden privat genutzt. Ab 250 Gramm müssen sie mit Namen und Anschrift gekennzeichnet sein. Ab zwei Kilogramm muss zuvor eine Theorieprüfung absolviert werden, und ab fünf Kilogramm braucht man eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.

Haftung auch bei unverschuldeten Unfällen

 

Was viele Besitzer jedoch nicht wissen: Der Gesetzgeber sieht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal, ob diese gewerblich oder privat genutzt werden. Darauf weisen die uniVersa Versicherungen hin. Wer Drohnen steigen lässt, haftet über die sogenannte Gefährdungshaftung auch bei Unfällen, die er nicht verschuldet hat – und das in unbegrenzter Höhe. Gerade im privaten Gebrauch ist eine spezielle Drohnenversicherung, die vor allem von Insurtechs in der jüngeren Vergangenheit auf den Markt gebracht wurden, aber oft nicht notwendig. Immer mehr Unternehmen bieten in neueren Tarifen hierfür einen Einschluss innerhalb der Privathaftpflichtversicherung an. Bei älteren Tarifen sind Drohnen häufig nicht mitversichert. Drohnenbesitzer sollten dies unbedingt prüfen.


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