Corona-Krise: Was Vermittler beachten müssen – die TOP 5
Die Corona-Pandemie stellt Versicherungsvermittler vor unbekannte Herausforderungen. Proaktives Handeln ist nun gefragt. Die wichtigsten Tipps gibt VP-Rechtsexperte Norman Wirth.
Krisen sind Zeiten der Bewährung. Das gilt jetzt auch für Versicherungsvermittler. Der Berliner Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth sagt dazu: „Es ist gerade jetzt die Zeit, zu handeln und den Kunden Unterstützung zu bieten.“ Die Pflichten aus bestehenden Maklerverträgen bestehen weiter. Nachfolgend weist der Experte auf Punkte hin, die Versicherungsvermittler in der aktuellen Situation beachten sollten, um Haftungsfälle zu vermeiden.
1) Schäden melden.
Versicherungsvermittler sollten proaktiv darauf hinwirken, dass von Betriebs- oder Praxisschließungen betroffene Gewerbekunden unverzüglich ihre Schäden bei der zuständigen Versicherung melden. Hintergrund ist die Rechtsprechung, welche Vermittler dazu verpflichtet, auch ungefragt tätig zu werden, wenn ihnen risikorelevante Umstände bekannt werden. Versicherungsvermittler erfahren durch öffentliche Medien oder anderweitig derzeit vermehrt von Schließungen. Anhand ihres Vertragsbestands können sie erkennen, welcher Kunde davon betroffen ist. Die Meldung solcher Schäden ist unbedingt auch dann angezeigt, wenn Versicherer bereits kommuniziert haben, dass für durch die Corona-Pandemie hervorgerufene Schäden kein Versicherungsschutz besteht. Denn in vielen Fällen sind die Versicherungsbedingungen zugunsten der Versicherungsnehmer auslegungsfähig und es besteht letztlich doch vertraglicher Versicherungsschutz.
2) Leistungsverweigerungen hinterfragen.
Kunden aber auch Vermittler sollten ablehnende Entscheidungen nicht einfach hinnehmen und idealerweise von Fachanwälten überprüfen lassen. Gerade Versicherungsvermittler könnten in die Haftung geraten, wenn sie Leistungsablehnungen unkommentiert stehen lassen oder Kunden sogar davon abraten, gegen die Entscheidungen der Versicherer vorzugehen. Das gilt generell und auch weiterhin in der aktuellen Krise, vor allem bei Betriebsschließungsversicherungen.
3) Gefahrerhöhungen melden.
Versicherungsvermittler sollten daran denken, dass viele Betriebe nun für einen längeren Zeitraum geschlossen sein werden. Leerstehende Gebäude und nicht genutzte Lokale bergen immer ein erhöhtes Risiko für Einbrüche, Vandalismus und sonstige Beschädigungen. Der Leerstand könnte somit eine Gefahrerhöhung bedeuten, der den Geschäftsinhalts- oder Gebäudeversicherungen gemeldet werden sollte. Geschieht das nicht rechtzeitig, sehen viele Versicherungsbedingungen und auch das Versicherungsvertragsgesetz in einem Leistungsfall unter anderem Kürzungen vor. Dieses Risiko sollte vermieden werden.
4) Kündigungen vermeiden.
Sehr viele Versicherer bieten in der aktuellen Situation Hilfestellungen an. Viele Kunden sind auch in finanzieller Hinsicht verunsichert. Das kann dazu führen, dass sie die Kündigung von Versicherungen in Betracht ziehen. Versicherungsvermittler sollten beispielsweise mit einem Kundenanschreiben aktiv auf ihre Kunden zugehen und Beratung anbieten. Ein Muster eines solchen Kundenanschreibens hat zum Beispiel der Vermittlerverband AfW mit Unterstützung von Maxpool zur Verfügung gestellt.
5) Lehren für die Zukunft ziehen.
Eine Chance ergibt sich aus der gesetzlichen Betreuungspflicht. Momentan dürfte zwar fast kein Versicherer noch einen Risikoschutz für Betriebsschließungen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 bieten. Das wird allerdings und hoffentlich nicht von Dauer sein. Versicherungsvermittler sollten daher beachten, ihre Gewerbekunden zukünftig auf einen entsprechenden Versicherungsschutz hinzuweisen und passende Versicherungslösungen zu erarbeiten.