30.07.2019 Recht | Ratgeber

Langfingern im Schwimmbad keine Gelegenheit bieten

Wer Wertsachen in einem Spind aufbewahrt, hat bei den meisten Hausratversicherern auch bei einem Aufbruch Versicherungsschutz.

Handy, Portemonnaie oder Schlüssel sollten im Spind eingeschlossen werden. (Foto: Huk-Coburg)
Handy, Portemonnaie oder Schlüssel sollten im Spind eingeschlossen werden.
(Foto: Huk-Coburg)

Ferienzeit ist Badezeit. Unter einem Baum im Schwimmbad oder am Baggersee lässt sich Hitze gut ertragen. Aber was macht man beim Sprung ins kühle Wasser mit Handy, Autoschlüssel, Portemonnaie oder Armbanduhr? In der Badetasche verstauen, auf dem Handtuch liegen lassen? Keine gute Idee.

In vielen Schwimmbädern gibt es mittlerweile Spinde zur Aufbewahrung von Wertsachen. Doch selbst diese Schränke wecken Begehrlichkeiten. Immer wieder werden sie aufgebrochen und die Wertsachen gestohlen. Ein klassischer Fall für die Hausratversicherung. Über deren Außenversicherung sind diese Sachen auch im verschlossenen Spind versichert. Der Aufbruch sollte nicht nur der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. Wichtig: Der Aufbruch muss auch bei der Polizei angezeigt werden. Bei den allermeisten Versicherern ist der Spindaufbruch mitversichert. Ob die eigene Hausratpolice dieses Risiko tatsächlich auch abdeckt, klärt man am besten mit dem Versicherer ab.

Ein Tipp: Versicherungsschutz hin oder her – ein Spindaufbruch macht Ärger. Bevor man neue Scheckkarten, Ausweise oder Schlüssel in den Händen hält, müssen meist einige bürokratische Hürden genommen werden. Das braucht Zeit und Geduld. Vielleicht ist es einfacher, nur die Dinge mitzunehmen, die man wirklich braucht.


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