Mofa- und Mopedfahrer: Ohne blaue Kennzeichen kein Versicherungsschutz
Eigentümer von Mofas, Mopeds und E-Scootern müssen ab März wieder ihre Kennzeichen wechseln, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Zukünftig sollen aber Folienkennzeichen zum Einsatz kommen. Ein Pilotprojekt mit Unterstützung der Versicherer läuft.
Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Darüber informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Anders als Pkw müssen die mehr als 1,8 Millionen Mofas, Mopeds und Elektrokleinstfahrzeuge für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette reichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Pilotprojekt verspricht mehr Umweltschutz
Mit dem Schilderwechsel starten das Bundesverkehrsministerium und einzelne Kfz-Versicherer zudem ein Pilotprojekt, bei dem sich Mofa- und Mopedfahrer gegen die herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech und für eine Klebefolie entscheiden können. Bei den neuen Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff mehrere Jahre verwendet, nur die oberste dünne Plastikschicht wird gewechselt. „Das ist einfacher, schneller und besser für die Umwelt“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem haben die Folien ein Hologramm und sind damit fälschungssicher. Langfristig soll nach einem positiven Abschluss des Pilotprojekts die Klebefolie die bisherigen Schilder ersetzen; für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gibt es schon seit ihrer Zulassung 2019 ausschließlich Folienkennzeichen.
Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13 mal 10,1 Zentimeter:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde, brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 mal 5,5 Zentimetern.