27.01.2020 Recht | Ratgeber

Sicher auf der Piste: Welche Versicherungen für den Ski-Urlaub?

Die Gothaer erklärt, welche Policen es braucht, um bei dem unfallträchtigen Sport gut abgesichert zu sein.

Verletzte in Skigebieten zu bergen, zu transportieren und zu behandeln kann sehr aufwendig und damit teuer sein. Hier braucht es umfassenden Versicherungsschutz. (Foto: Martin Büdenbender/Pixabay)
Verletzte in Skigebieten zu bergen, zu transportieren und zu behandeln kann sehr aufwendig und damit teuer sein. Hier braucht es umfassenden Versicherungsschutz.
(Foto: Martin Büdenbender/Pixabay)

Jeder fünfte Sportunfall passiert beim Skifahren – das sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zwischen 44.000 und 46.000 verletzte Skifahrer pro Saison. Um im Fall des Falles richtig abgesichert zu sein, reichen wenige gut gewählte Versicherungen schon aus, wie der Gothaer Experte Konrad Göbel erklärt.

Privathaftpflicht ein Muss, Unfallversicherung sinnvoll

 

Es geht so schnell: in einen anderen Skifahrer reingefahren oder fremdes Equipment beschädigt. Absolut unverzichtbar ist hier die private Haftpflichtversicherung, um bei selbst verschuldeten Schäden nicht mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen. Göbel betont: „Die Kosten, die ich für die Kranken- und Nachversorgung eines durch mich entstandenen Unfalls tragen müsste, können in die Millionen gehen. Die Privathaftpflicht ersetzt die Ansprüche für ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder sogar Invalidität und schützt so vor finanziellem Ruin. Versicherungsnehmer sollten auf hohe Deckungssummen achten.

Passiert ein Unfall im Inland, kümmert sich die Krankenversicherung um die medizinischen Versorgungskosten. Der Weg von der Skipiste bis ins Krankenhaus kann aber lang sein – und teuer. Wer zahlt, wenn der Helikopter samt Bergungsteam kommen muss oder ein Krankenwagen unten im Tal gebraucht wird? „Sicher übernommen werden Bergungs- und Transportkosten von einer privaten Unfallversicherung“, sagt Gothaer Experte Ralf Mertke. Verbleiben durch den Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so wird abhängig vom Invaliditätsgrad eine vertraglich vereinbarte Leistung der Unfallversicherung erbracht, etwa eine Einmalzahlung oder monatliche Rente.

Auslandsreise-Krankenversicherung nicht vergessen

 

Das Gute liegt so nah, und deshalb vergessen es viele: Österreich ist nicht Deutschland. Um auch im Nachbarland oder etwa in der Schweiz und Frankreich ausreichend abgesichert zu sein, ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung unabdingbar. Nur sie übernimmt sowohl die Kosten für die unvorhergesehene Heilbehandlung im Ausland als auch für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktranksport.


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