16.12.2019 Recht | Ratgeber

Strafzinsen vermeiden – welche Alternativen gibt es?

Banken und Sparkassen führen vermehrt ein neues Verwahrentgelt ein, das die Sparguthaben von Privatkunden zusätzlich belastet. Auch Strafzinsen sind kein Tabu mehr. Was tun mit dem Geld?

Statt Bargeld zu horten, sollten Sparer lieber in Produkte für die Altersvorsorge investieren. (Foto: uniVersa)
Statt Bargeld zu horten, sollten Sparer lieber in Produkte für die Altersvorsorge investieren.
(Foto: uniVersa)

In Zeiten von Niedrigzinsen fragen sich viele Anleger, wie sie ihr Erspartes anlegen sollen. Die uniVersa gibt Tipps:

Bargeld zu Hause kaum versichert: Das Vermögen daheim aufbewahren ist keine gute Lösung, sondern weckt die Begehrlichkeit von Dieben. Über die Hausratversicherung ist Bargeld zudem nur begrenzt versichert, bei den meisten Anbietern nur bis 1500 Euro.

Altersvorsorge mit Garantiezins: Wer noch etwas fürs Alter tun will, für den kann eine private Rentenversicherung eine Alternative sein. Auf die klassische Variante wird aktuell ein Garantiezins von 0,9 Prozent für die gesamte Vertragsdauer gewährt – zuzüglich einer Überschussbeteiligung, die jährlich neu festgelegt und dann ebenfalls verbindlich gutgeschrieben wird.

Mehr Flexibilität bei Fondspolicen: Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Anlagestrategie frei bestimmbar. Sicherheitsorientierte Anleger können bei vielen Produkten ihr Garantieniveau selbst festlegen. Zudem kann das Geld in einzelne Investmentfonds oder kostengünstige Indexfonds (ETF) investiert werden. Auch ein aktiv gemanagtes Strategiedepot ist möglich – ein Anlageausschuss achtet dann darauf, dass die Chancen und Risiken immer in dem vom Versicherten festgelegten Verhältnis stehen.

Steuerjoker bei der Auszahlung: Wer sich für eine private Rentenversicherung entscheidet, hat zum Auszahlungsbeginn verschiedene Steuervorteile. Wird eine lebenslange Rente gewählt, braucht nur der Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Regelaltersrentenbeginn mit 67 Jahren liegt dieser beispielsweise bei 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der Rentenzahlung steuerfrei. Wer stattdessen zu Rentenbeginn eine einmalige Kapitalabfindung wählt, braucht nur den halben Ertrag versteuern. Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt.


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