25.10.2022 Sparten/Produkte

Allianz warnt vor Risiken durch kriminelle Mitarbeiter

Ob aus Spielsucht oder wegen finanzieller Probleme: Die eigenen Mitarbeiter schaden Unternehmen finanziell oft stärker als externe Kriminelle. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Kreditversicherers Allianz Trade.

Schwarze Schafe. Der Kreditversicherer Allianz Trade schätzt, dass jedes zehnte Unternehmen von eigenen Mitarbeitern hintergangen wird. (Foto: © fotomek - stock.adobe.com)
Schwarze Schafe. Der Kreditversicherer Allianz Trade schätzt, dass jedes zehnte Unternehmen von eigenen Mitarbeitern hintergangen wird.
(Foto: © fotomek - stock.adobe.com)

Im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität sind eigene Mitarbeiter nach Ansicht des Kreditversicherers Allianz Trade ein zu wenig beachtetes Risiko. „Wenn Mitarbeiter kriminell werden und das eigene Unternehmen ins Visier nehmen, kann das schnell teuer werden – und zwar deutlich teurer als bei Schäden, die durch externe Täter verursacht werden, wie beispielsweise Hacker“, heißt es in einer Mitteilung der Tochtergesellschaft des Versicherungskonzerns Allianz. Das Unternehmen hat eine Statistik mit Daten aus Schadensfällen der vergangenen fünf Jahre in der Vertrauensschadenversicherung ausgewertet.

Schäden durch Externe: Volumen wächst deutlich

 

Die Schäden durch externe Dritte hätten demnach zwar in den vergangenen fünf Jahren mit plus 40 Prozent bei den Fallzahlen und plus 56 Prozent bei den Schadenshöhen überdurchschnittlich stark zugelegt. Zum Vergleich: Bei den internen Tätern hätten die Fallzahlen im gleichen Zeitraum um rund zehn Prozent und die Schäden um 23 Prozent zugenommen. „Trotzdem sind es nach wie vor die eigenen Mitarbeiter, die mit 57 Prozent für die meisten Fälle und mit rund 70 Prozent auch für die größten Schäden verantwortlich sind", schreibt Allianz Trade. Den bislang größten bekannten Einzelschaden durch einen „Innentäter" bezifferte das Unternehmen mit 36 Millionen Euro.

Typisches Täterprofil, unzählige Motive

 

„Kriminelle Mitarbeiter sind nach wie vor eine unterschätzte Gefahr in Unternehmen", sagt Rüdiger Kirsch, Global Fidelity Expert bei Allianz Trade. Das klassische Täterprofil zeichnet er so: 45 Jahre alt, zehn Jahre im Unternehmen, gebildet und Führungskraft. Als Faustregel gelte: Je länger Mitarbeiter im Unternehmen seien und je höher sie in der Hierarchie stünden, umso seltener schlügen sie zwar zu, aber umso größer sei der Schaden. Als Motiv für kriminelle Handlungen zum Schaden des eigenen Arbeitgebers stehe Spielsucht „ganz obenan", aber auch Habgier, ein luxuriöser Lebensstil, Geltungssucht oder finanzielle Schieflagen trieben die Täter dazu, ihren Arbeitgeber zu schädigen.

Wie Unternehmen sich schützen 

 

Insgesamt würden nach Schätzungen von Allianz Trade jedes Jahr etwa zehn Prozent der deutschen Unternehmen von ihren eigenen Mitarbeitern betrogen. Die meisten Betrugsfälle werden laut Studie bei der Revision, bei sonstigen Routineprüfungen oder bei der Überprüfung von Auffälligkeiten aufgedeckt. Doch wie können sich Unternehmen vor Innentätern schützen? „Die Implementierung von Kontrollmechanismen und Compliance-Systemen sowie Routine-Kontrollen und Audits sind ein entscheidender Baustein, um sich zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler, der als Experte für Haftungs- und Versicherungsrecht gilt. Aber auch die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter für interne Richtlinien, kritische Situationen und die Detektion von Auffälligkeiten seien Faktoren, die wesentlich zum Schutz vor Innentätern beitragen und eigene Haftungsrisiken minimieren.

Anonymisierte Kanäle schützen Hinweisgeber 

 

Mobbing, Frustration und Rache seien häufige Motive interner Täter. Dabei komme es auf Unternehmens- und Fehlerkultur sowie eine offene und transparente Kommunikation an. Wenn Mitarbeiter sich trauen, Missstände anzusprechen, könnten Schwachstellen identifiziert, Sicherheitslücken geschlossen und Täter schneller identifiziert werden. „Whistleblowing“ spiele deshalb bei der Prävention eine Schlüsselrolle. Ein wichtiger Schritt sei hier das Hinweisgeberschutzgesetz, das Ende 2022 in Kraft treten soll: Unternehmen müssen dann geeignete interne Kanäle einrichten, die jene schützen, die Auffälligkeiten melden.


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