25.11.2021 Sparten/Produkte

BdV versus Lemonade: Streit um Vertragsklauseln

Der Bund der Versicherten bemängelt beim Insurtech Lemonade in dessen Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung unübliche und für Kunden nachteilige Klauseln. Folge: eine Abmahnung. Das Unternehmen widerspricht sofort.

Bei Versicherungsverträgen kommt es wie so oft auf das Kleingedruckte an. Fraglich, ob jemand sie bei Onlineabschlüssen genau durchliest. (Foto: © Thomas Aumann – stock.adobe.com)
Bei Versicherungsverträgen kommt es wie so oft auf das Kleingedruckte an. Fraglich, ob jemand sie bei Onlineabschlüssen genau durchliest.
(Foto: © Thomas Aumann – stock.adobe.com)

Der Bund der Versicherten (BdV) hat den Onlineversicherer Lemonade wegen der Verwendung angeblich unzulässiger Versicherungsbedingungen abgemahnt. Die Klauseln seien absolut branchenunüblich und benachteiligten Kunden in unangemessener Weise. Das US-Insurtech, das seine europäische Niederlassung in den Niederlanden hat, bietet in Deutschland über seine Website den Abschluss einer Hausratversicherung, einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kombination aus beiden Versicherungsprodukten an.

Klauseln in der Privathaftpflicht und im Hausratschutz in der Kritik

 

Laut BDV müssen Versicherungsnehmer bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Bei einer Kombipolice ende einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Die Regelung in den Versicherungsbedingungen, dass ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden könne, ist nach Auffassung des Verbraucherschutzvereins absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend. Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucher wichtigen Privathaftpflichtversicherung dürfe nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden. Zudem seien vom Hausratversicherungsschutz der Police Gegenstände ausgenommen, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmer befinden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen. Laut BDV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung der Versicherungsnehmer dienen.

„Wir gehen davon aus, dass sich Lemonade unserer Auffassung anschließt und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbessert“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. Doch danach sieht es nicht aus. Das Unternehmen verschickte auf VP-Nachfrage ein vorbereitetes Statement, in dem der Argumentation des BdV widersprochen wird.

Formulierung falsch verstanden – Kündigung bezieht sich nicht auf Privathaftpflicht

 

So sei es falsch, dass der Privatversicherungsschutz des Kombiprodukts nach einem Monat ende. Er laufe vielmehr automatisch auf unbestimmte Zeit weiter, solange der Kunde nicht kündigt. „Die Formulierung in unserer Police bezieht sich ausschließlich auf den Hausratsschutz, der in der Tat einen Monat nach dem Umzug endet.“ Es sei immer die Rede von „deinen Sachen” – nie von „dir” (dem Kunden) – was verdeutliche, dass sich die Aussagen ausschließlich auf den Hausratschutz beziehen. Konkret: „Sobald du mit dem Umzug startest, sind deine Sachen weiterhin bis zu einem Monat an deiner aktuellen Adresse versichert. Während dieser Zeit sind deine Sachen auch an deiner neuen Adresse versichert, solange die neue Adresse innerhalb Deutschlands liegt. Nach einem Monat endet der Schutz deiner Sachen automatisch.”

Ausschluss von Gegenständen im Fremdeigentum nicht unüblich

 

Auch dem zweiten Kritikpunkt widerspricht Lemonade. Zwar seien Gegenstände, die Kunden nicht gehören, wie beispielsweise ein Fahrrad, das sie sich temporär von einer Freundin geliehen haben und in ihrer Wohnung aufbewahren, nicht unter der Hausratversicherung mitversichert. Eine solche Regelung sei jedoch in der Branche nicht unüblich. Es gebe auf dem deutschen Versicherungsmarkt Versicherungsunternehmen, die geliehene Sachen in den Hausratschutz einschließen, und es gebe andere, die dies nicht tun. Der Ausschluss sei zudem transparent in der Police dargelegt. Im Privathaftpflichtschutz gebe es einen solchen Ausschluss nicht. Dort sind laut Anbieter Schäden an Dingen, die dem Vermieter gehören und die der Kunde mitmietet, unter der Kategorie „Mietsachschäden” abgedeckt.

Schließlich teilt Lemonade mit: „Eines unserer Hauptziele ist, wie schon kurz angesprochen, äußerste Transparenz gegenüber unseren Kunden. In diesem Punkt vertreten wir, soweit von unserer Seite aus bewusst, ähnliche Ansichten wie der BdV.“ Ob das Unternehmen aus den Niederladen damit die bekannt kritischen und streitlustigen deutschen Verbraucherschützer besänftigen kann, ist allerdings fraglich. 


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