27.04.2021 Sparten/Produkte

Betriebshaftpflicht: Gothaer versichert Corona-Tests und Impfungen

Arbeitgeber und Apotheken sind in Sachen Pandemiebekämpfung zunehmend im Einsatz. Was die Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt und was nicht, erläutert Versicherer Gothaer.

Geht beim Impfen etwas schief? Gegen Risiken sind Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter vom Betriebsarzt gegen Corona impfen lassen, genauso abgesichert, wie das auch bei Grippeschutzimpfungen der Fall ist. (Foto: fernando zhiminaicela/Pixabay)
Geht beim Impfen etwas schief? Gegen Risiken sind Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter vom Betriebsarzt gegen Corona impfen lassen, genauso abgesichert, wie das auch bei Grippeschutzimpfungen der Fall ist.
(Foto: fernando zhiminaicela/Pixabay)

Ob Corona-Schnelltests für Mitarbeiter und Verbraucher oder bald auch Impfungen für die eigene Belegschaft – immer mehr Unternehmen führen solche Serviceleistungen zur Eindämmung der Pandemie selbst durch. Doch daraus entstehen neue Haftpflicht-Risiken, die abgesichert sein sollten. Die Gothaer versichert viele dieser Risiken und gibt einen Überblick:

Covid-Schnelltests für Betriebsangehörige sind mittlerweile gesetzlich verpflichtend, das Angebot an Kunden ist freiwillig. Durch solche Tests entstandene Haftungsrisiken für Unternehmen versichert die Gothaer in ihrer Betriebshaftpflicht automatisch mit.  

Impfrisiken für Mitarbeiter und Angehörige sind gedeckt

 

Viele Betriebe planen zudem, Mitarbeiter und deren Angehörige durch ihre Betriebsärzte impfen zu lassen. Risiken aus Impfungen der Mitarbeiter sind in der Betriebshaftpflicht mitversichert. Wird ein solches Impfangebot auch auf die Familienangehörigen der Mitarbeiter ausgedehnt, erweitert die Gothaer den Versicherungsschutz entsprechend. Impfungen für andere Personen sind grundsätzlich nicht mitversichert. Dieser Versicherungsschutz muss individuell vereinbart werden. 

Seit letzten Dezember dürfen Apotheken Covid-19-Schnelltests anbieten. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber zusätzlich die Abstrichentnahme für PCR-Tests in Apotheken erlaubt. Beides ist in der Gothaer-Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken abgedeckt. Das gleiche gilt, wenn Apotheker Covid19-Schnelltests außerhalb der eigenen Betriebsräume – etwa in Schulen – anbieten. 

Erweiterter Schutz für Apotheken

 

Neuerdings dürfen auch Arztpraxen Corona-Impfungen durchführen. Die Belieferung der Ärzte mit Impfstoffen übernehmen die Apotheken. Diese besitzen eine Ausnahmegenehmigung, Impfstoffe umzuverpacken und an Arztpraxen zu verteilen. Auch die daraus entstehenden Risiken sind über die Betriebshaftpflichtversicherung der Gothaer abgedeckt. Eine spezielle Pharma-Police (AMG-Deckung) ist hierfür nicht erforderlich. In älteren Versicherungsverträgen sollte zur Sicherheit die Höhe der Deckungssumme überprüft werden, ob diese noch zur Risikosituation passt. 


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