17.09.2020 Sparten/Produkte

Elf Millionen Fahrzeuge bekommen neue Typklasse

Für die Beiträge in der Kfz-Versicherung spielen die jährlich neu berechneten Typklassen eine wichtige Rolle. Für immerhin rund jeden vierten Autofahrer ändert sich diese 2021.

Ältere Modelle und Kleinwagen haben eher niedrige Typklassen und in der Folge vergleichsweise niedrige Versicherungsbeiträge. (Foto: Florian Pircher/Pixabay)
Ältere Modelle und Kleinwagen haben eher niedrige Typklassen und in der Folge vergleichsweise niedrige Versicherungsbeiträge.
(Foto: Florian Pircher/Pixabay)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat heute die neue unverbindliche Typklassenstatistik veröffentlicht. Den aktuellen Zahlen zufolge bleibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung für fast drei Viertel bzw. rund 30,6 Millionen Fahrzeuge bei der Typklasse des Vorjahres. Rund 4,6 Millionen Fahrzeuge bzw. deren jeweilige Fahrer profitieren von besseren Typklassen, für über 6,1 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen, also schlechtere Klassen. Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten. So verbessern sich etwa der Seat Arona 1.5 (Typ KJ, seit 2017) und der Skoda Karoq 2.0 TDI 4x4 (Typ NU, seit 2017) jeweils um drei Klassen, während sich das Tesla Model S (Typ 002, seit 2015) um vier und der Citroen 4 Aircross 1.6 (Typ B, seit 2012) um drei Typklassen verschlechtern.

SUV und Oberklasse-Modelle mit hohen Typklassen

 

Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich sind, spielt in der Kaskoversicherung unter anderem der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Daher haben viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs wie etwa der Porsche Macan Turbo 3.6 (Typ 95B, seit 2014) und der Range Rover Velar 20D AWD (Typ LY, seit 2017)  hohe Typklassen, ältere Modelle und Kleinwagen wie der Citroen C3 Picasso 1.4 (Typ SH, seit 2008) oder der Suzuki Swift 1.2 (Typ AZ, seit 2017) eher niedrige Klassen.

Die neue Typklasseneinstufung des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar 2021. Die Typklasse allein lässt jedoch keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu.

GDV-Typklassenstatistik

Wie hoch der Beitrag einer Kfz-Versicherung ist, hängt von verschiedenen Merkmalen ab – unter anderem auch davon, welches Automodell gefahren wird. Um Kfz-Versicherern die risikogerechte Kalkulation ihrer Beiträge zu erleichtern, werten die Statistiker des GDV einmal jährlich die Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Die Typklassenstatistik des GDV umfasst rund 31.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2017 bis 2019. Die Logik der unverbindlichen GDV-Typklassenstatistik ist einfach: Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), für die Einstufung des Modells sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In der Vollkaskoversicherung unterscheiden die Statistiker des GDV 25 Typklassen (10-34). In die Berechnung der Vollkaskoversicherung fließen die Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkaskoschäden (u. a. Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse) vollkaskoversicherter Fahrzeuge ein. In der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Typklassen (10-33). Für diese Statistik werden die Teilkaskoschäden kaskoversicherter Fahrzeuge betrachtet.


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